Assalamu Aleykum,
" Bedingungen,die islamisch nicht erlaubt sind, kann man 100 mal setzten, aber sie sind nicht gültig ". ( al-Bukhaari (2155) and Muslim (1504))
Kann dieser Hadith auch z.B. auf Kaufverträge oder AGB bezogen werden, wo drinsteht, dass Streitigkeiten vor einem Kuffargericht ausgetragen werden (diese Bedingungen widersprechen somit der Scharia). Sind diese Bedingungen somit ungültig oder sollten diese Verträge ganz vermieden werden?
" Bedingungen,die islamisch nicht erlaubt sind, kann man 100 mal setzten, aber sie sind nicht gültig ". ( al-Bukhaari (2155) and Muslim (1504))
Kann dieser Hadith auch z.B. auf Kaufverträge oder AGB bezogen werden, wo drinsteht, dass Streitigkeiten vor einem Kuffargericht ausgetragen werden (diese Bedingungen widersprechen somit der Scharia). Sind diese Bedingungen somit ungültig oder sollten diese Verträge ganz vermieden werden?