10-05-2013, 05:58 PM
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Frage:
Gibt es einen besonderen Vorzug im Fasten des Monats Rajab?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Der Monat Rajabgehört zu den heiligen Monaten, über die Allah (in der ungefähren Bedeutung) sagt:
„Gewiß, die Anzahl der Monate bei Allah ist zwölf Monate, im Buch Allahs (festgelegt) am Tag, da Er die Himmel und die Erde schuf. Davon sind vier geschützt, Das ist die richtige Religion. So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu. “
[al-Tawbah 9:36]
Die heiligen Monate sind: Rajab, Dhul Qa´dah, Dhul Hujjah und Muharram.
Al-Bukhaari (4662) und Muslim (1679) überliefern von Abu Bakrah (Allahs Wohlgefallen auf ihm), dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) sagte:“Das Jahr besteht aus 12 Monaten, von welchen vier heilig sind: Drei aufeinanderfolgende Monate, Dhul Qa´dah, Dhul Hijjah und Muharram und zwischen Jumada und Scha´baan liegt der Monat Rajab.
Diese Monate werden aus folgenden Gründen als heilig beschrieben:
1- Weil es in diesen Monaten verboten ist zu Kämpfen, außer wenn der Feind damit begann.
2- Weil Übertretungen der heiligen Gebote in diesen schlimmer ist, als zu anderen Zeiten.
Daher hat Allaah uns verboten Sünden in diesen Monaten zu begehen, indem Er sagte:
„So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu.“
[al-Tawbah 9:36]
Obwohl es verboten ist während diesen Monaten und zu anderen Zeiten Sünden zu begehen, so ist es besonders in diesen Monaten verboten.
Al-Sa´di (Möge Allah ihm gnädig) sagte (S. 373):
In diesem Satz „So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu“, kann der Pronomen so verstanden werden, dass er sich auf die 12 Monate bezieht. Allaah verkündet, dass Er für seine Diener eine gewisse Zeit bestimmt hat, welche sie Nutzen können um Ihn anzubeten und Ihn für die Segnugen danken können und Er sich um die Interessen Seiner Diener kümmert. Daher bewahrt euch davor in ihm euch Unrecht zu tun.
Der Pronomen kann auch so verstanden werden, dass er sich auf die vier heiligen Monate bezieht und dieses verbietet ihnen ausdrücklich sich selbst in diesen Monaten Unrecht zu tun, so wie es verboten ist, sich genrell Unrecht zu tun, aber es noch verbotener in dieser Zeit ist, da es schlimmer ist zu dieser Zeit, als zu anderen Zeiten. Zitat Ende.
Zweitens:
In Bezug auf das Fasten im Monat Rajab, so existiert kein sahiih (authentischer) Hadith, welcher aufzeigt, dass es etwas besonderes ist teilwese oder den ganzen Monat darin zu fasten.
Was einige Leute tun, indem sie einige Tage vom Monat Rajab zum fasten aussuchen und dabei glauben, dass diese besser sind, als die anderen, so hat dies keine Grundlage in der Scharia.
Doch es gibt ein Bericht vom Propheten (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm), welcher darauf hinweist, dass es mustahab (erwünscht) ist, in den heiligen Monaten zu fasten (und Rajab ist einer von den heiligen Monaten). Der Prophet (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) sagte:“Fastet einige Tage von den heiligen Monaten und nicht in den anderen.“ Überliefert von Abu Dawud, 2428; Eingestuft als Da´if von Al-Albani in Da´if Abu Dawud.
Selbst wenn dieser Hadith sahih (authentisch) wäre, so weißt er darauf hin, dass es mustahab (erwünscht) ist, in den heiligen Monaten zu fasten. Wenn also eine Person aus diesen Gründen im Monat Rajab und in den anderen heiligen Monaten fastet, so ist darin nichts falsches. Jedoch einige Tage Auszusondern vom Monat Rajab um darin zu fasten, ist nicht korrekt.
Scheikh al-Islam Ibn Taymiyah (Möge Allaah ihm gnädig sein) sagte in Majmu´ al-Fatawaa (25/290):
Für das spezielle Fasten in Rajab, so sind alle ahadiith zu dieser Angelegenheit da´if (schwach) und in Fakt sogar mawdu´ (erfunden). Die Gelehrten berufen sich auf keine von ihnen. Sie gehören nicht zu den Ahadiith, welche über die Vorzüge berichten, viel mehr sind die meisten von ihnen erfunden und falsch. In al-Musnad und anderswo gibt es ein Hadith, welcher besagt, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm), in den heiligen Monaten nämlich Rajab, Dhul Qa´dah, Dhul Hijjah und Muharram gefestatet haben soll, jedoch bezieht sich dies auf das Fasten in all diesen Monaten und nicht nur im Monat Rajab. Zitat Ende.
Ibn al-Qayyim (Möge Allah ihm gnädig) sagte:
Jeder Hadith welcher über das Fasten im Monat Rajab und das Gebet während einiger seiner Nächte berichtet ist falsch und erfunden.“ Zitat Ende von al-Manaar al-Muniif, S. 96
Al-Haafiz ibn Hajar sagte in Tabyiin al-´Ajab (S. 11)
Es gibt keinen sahih (authentischen) hadith welcher als Beweis herangeführt werden könnte, der über die Vorzüge vom Monat Rajab berichtet, noch über das Fasten in diesem Monat, ob teilweise oder vollständig, oder das verrichten von Nachtgebeten in einiger seiner Nächte.
Scheikh Sayyid Saabiq (Möge Allaah ihm gnädig sein) sagte in Fiqh al-Sunnah (1/282):
Das Fasten im Monat Rajab ist nicht besser, als das Fasten in irgendeinem anderen Monat, außer das es einer der heiligen Monaten ist. Es gibt keinen Bericht in der sahiih Sunnah (authentischen Sunnah), welcher vermuten lässt, dass es irgendwas besonderes ist in diesem Monat zu fasten. Was auch immer darüber Überliefert wurde, kann nicht als Beweis genannt werden. Zitat Ende.
Scheikh ibn ´Uthaimiin (Möge Allaah ihm gnädig sein) wurde über das Fasten am 27. Rajab und über das Beten in der Nacht darin befragt. Er antwortete:
Am 27. des Monat Rajab zu fasten und die Nacht im Gebet zu verbringen ist eine bid´ah (Erneuerung) und jede bid´ah ist ein Irrweg. Zitat Ende.
Majmu´ Fatawaa Ibn ´Uthaimiin, 20/440.
http://www.islam-qa.com/en/ref/75394/rajab