Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Was kann er von seiner Verlobten sehen?
#1
Salam_wr_wb liebe Geschwister,

was darf ein Verlobter alles von seiner Verlobten sehen? Ich habe mir einen Vortrag angehört von Abdul Adhim über Ehe und Verlobung im Islam: http://www.youtube.com/watch?v=M6rT6QJROpM

Er sagt, dass es Gelehrten gibt die sagen er darf gar nichts sehen, andere sagen er darf alles außer den Intimbereich sehen und weil man immer die Mitte nehmen soll wenn die Gelehrten sich uneinig sind dann darf der Mann seine Verlobte ohne Kopftuch sehen, mit T-Shirt und Rock bis zu den Knien.
Vielleicht habt ihr ja eine Fatwa für mich :)

Wa_salam_wr_wb
#2
Ja also ich möchte jetzt nicht meine Hand dafür ins Feuer legen dass es wirklich stimmt, aber so hat er es erzählt dass es wirklich manche Gelehrte gibt die sind so frei und erlauben das sogar...
Finde ich persönlich aber auch nicht richtig denn dabei ist die Chance so hoch dass der Mann die Kontrolle über sich verliert... !
#3
Salam_wr_wb

Es gibt eine sehr schöne Geschichte diesbezüglich in diesem Vortrag:


Ab 12:10 gehts zu dem Thema.

Die Verlobung bringt, soweit es mir bekannt ist, keinen Unterschied ausser das man sich quasi versprochen hat.

Und es ist einer Frau erlaubt, dass sie dem Mann ihr Gesicht und ihre Hände zeigt, wenn ernsthafte Heiratsabsichten bestehen, jedoch unter der Bedingung, dass sie nicht alleine mit ihm ist und dass sie sich nicht berühren. Hierzu gibt es einige Ahaadith, die dies beweisen.

Sahl ibn Sa’d (ra.) sagte: "Eine Frau kam zum Gesandten Allahs und sagte: ,Ich kam, um mich dir zur Heirat anzubieten`. So schaute der Gesandte Allahs sie an und betrachtete sie, dann senkte er seinen Kopf. Als die Frau bemerkte, dass er noch keine Entscheidung getroffen hatte, setzte sie sich hin. Anschließend stand ein Mann von den Gefährten auf und sagte: , Oh Gesandter Allahs , wenn du sie nicht heiraten möchtest, dann verheirate sie mit mir.´..." (berichtet bei al-Bukhaari, 7/19; Muslim, 4/143; al-Nisaa’i bi Sharh al-Suyooti, 6/113; al-Bayhaqi, 7/84).

Abu Hurayrah (ra.) sagte: "Ich war mit dem Propheten und ein Mann kam zu ihm und erzählte, dass er eine Frau von den Ansaar heiratete. Der Gesandte Allahs sagte: ,Hast du sie angeschaut?´ Er antwortete: ,Nein´ Er sagte: ,Geh und schau sie an, denn es liegt etwas in den Augen der Ansaar´" (berichtet von Ahmad, 2/286, 299; Muslim, 4/142; al-Nisaa’i, 2/73).

Ibn Qudaamah (rah) sagte: "Es ist ihm nicht erlaubt, alleine mit ihr zu sein, da sie ihm verboten ist, und ein Blick ist erlaubt. Demzufolge bleibt das alleine-sein haraam, da es keine Garantie gibt, dass er nicht etwas Verbotenes begeht, wenn er mit ihr alleine ist. Der Prophet sagte: "Niemand ist mit einer Nicht-Mahram Frau alleine, außer dass der Shaytan der Dritte mit ihnen ist." Er sollte sie nicht lüstern oder in einer argwöhnischen Weise anschauen. Ahmad sagte, nach einer Überlieferung berichtet von Saalih: "Er soll auf ihr Gesicht schauen, jedoch in keiner lustvollen Art."

Und einige Fataawa:

Frage:

Ist es einem Mann erlaubt, auf andere Stellen als dem Gesicht und die Hände einer Frau zu schauen, der er einen Heiratsantrag machen will, wie z.b. auf die Haare und ihren Hals blicken.

Antwort:

Das was mir offensichtlich erscheint, und Allah weiß es am besten, ist das es erlaubt ist ohne vorheriger Zustimmung. Er, sallallaahu alayhi was salaam sagte, was bedeutet:

Wenn das Herz von jemandem entscheidet einer Frau einen Heiratsantrag zu machen, dann darf er auf das schauen, was ihm veranlasst sie zu heiraten. (Anmerkung des Übersetzers: Dieser Hadith ist von Jaabir ibn Abdullah, radi Allahu anhu, der sagte: Der Gesandte Allahs, sallallaahu alayhi was salaam sagte:

Wenn einer von euch einer Frau einen Heiratsantrag machen möchte, und er ist in der Lage das zu sehen, was ihm dazu verleitet sie zu heiraten, dann soll er es so machen.

Bezüglich einer früheren Zustimmung, ist es nicht erlaubt mehr als das Gesicht und die Hände zu sehen.

Shaykh Al Albaani, Fataawa Muhimmah li Nisaa. Al Ummah, Seite 138


Frage:

Wenn ein Mann einer jungen Frau einen Heiratsantrag macht, ist es verpflichtend für ihn sie zu sehen? Ist es auch richtig für die Frau ihre Haare zu entblößen und mehr von ihrer Schönheit für ihren Verlobten zu enthüllen? Berate uns, und möge Allah dir das gute vergelten.

Antwort:

Es gibt keine Einwände, aber es ist nicht verpflichtend. Vielmehr ist es bevorzugt (beliebt) für ihn sie zu sehen, und für sie ihn zu sehen. Das ist so, weil der Prophet, sallallaahu alayhi was salaam, dem Werber anordnete sie zu betrachten, weil das geeigneter ist die Harmonie zwischen ihnen herzustellen, wenn sie also ihr Gesicht, Hände und ihren Kopf vor ihm entschleiert, gibt es keine Einwände, übereinstimmend mit der korrektesten Meinung.

Einige Gelehrte sagten es ist ausreichend für ihn ihre Hände und ihr Gesicht zu sehen, aber die korrekteste Meinung ist dass es keinen Einwand dafür gibt, (dass) er ihren Kopf, Gesicht, Hände und Füsse sieht, gemäß dem oben erwähnten Hadeeth. Aber es ist ihm nicht erlaubt das zu machen, während er alleine mit ihr ist, vielmehr, ihr Vater, ihr Bruder oder ein anderer muss mit ihr anwesend sein. Das ist weil der Prophet, sallallaahu alayhi was salaam, auch sagte:

Ein Mann darf sich nicht mit einer Frau zurückziehen (abgeschieden sein), außer mit einem Mahram. (Muslim Nr. 1341)

Er, sallallaahu alayhi was salaam, sagte auch:

Ein Mann sollte nicht mit einer Frau alleine sein, denn wahrlich Satan ist der dritte. (At Tirmidhi Nr. 2165 und Ahmad 1/18)

Berichtet bei Imam Muslim mit einer authentischen Überlieferungskette, von der Autorität Umar, möge Allah zufrieden mit ihm sein.

Shaykh Abdul Azees bin Baz, Fatawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seite 207/208
#4
(23-05-2012, 11:12 AM)shace schrieb: Er sagt, dass es Gelehrten gibt die sagen er darf gar nichts sehen, andere sagen er darf alles außer den Intimbereich sehen und weil man immer die Mitte nehmen soll wenn die Gelehrten sich uneinig sind dann darf der Mann seine Verlobte ohne Kopftuch sehen, mit T-Shirt und Rock bis zu den Knien.
Vielleicht habt ihr ja eine Fatwa für mich :)

Wa_salam_wr_wb

Salam_wr_wb

Dass es Gelehrte von Ahlu Sunah gibt, die sagen, dass man alles außer dem Intimbereich sehen dürfte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wie sollte das auch funktionieren??? Die Frau ist immer noch eine Fremde für den Mann und darf nur in Begleitung eines Mahram mit ihm zusammen sein. Das würde ja heißen, dass dieser fremde Mann mehr von der Frau sehen dürfte, als ihre eigenen Brüder oder sogar andere Frauen.

In welcher Minute sagt er das denn im Video?

Soweit ich weiß, erlaubt die Mehrheit der Gelehrten, dass ein Mann von einer Frau, die er heiraten will, Gesicht, Hände (und Füße) sehen darf, manche sagen auch zusätzlich noch Haare, Hals, Ohren. Siehe folgende Fatwa: http://www.islam-qa.com/en/ref/2572

Hier eine Fatwa von Ibn Baaz (möge Allah mit ihm barmherzig sein):

Frage:
Wenn ein Mann um die Hand einer Frau anhalten möchte, muss er sie dann vorher sehen? Stimmt es auch, dass die Frau diesem Mann ihre Haare zeigen darf, um ihm damit ihre Schönheit noch mehr zu zeigen?

Antwort:
Gepriesen sei Allah! Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er sie vorher sieht, jedoch ist es keine Pflicht. Es ist aber ratsam, dass er sie vorher sieht und dass sie ihn vorher sieht. Dies fördert auch zusätzlich die Harmonie. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat demjenigen, der um die Hand einer Frau anhalten möchte, angeordnet, seine Verlobte vorher zu sehen. Wenn sie dabei ihr Gesicht, ihre Hände, ihren Kopf und ihre Füße vor ihm entschleiert, so ist dagegen nichts einzuwenden.

Einige Gelehrte haben gesagt: Es reicht völlig aus, wenn sie vor ihm nur ihr Gesicht und ihre Hände entschleiert. Doch die richtige Sichtweise besagt, dass sie ihm auch ihren Kopf (also ihre Haare) und ihre Füße entschleiern darf, damit er sie ganz sehen kann. Somit darf sie ihn anschauen und auch er darf sie anschauen. Denn dies entfacht auch die Liebe zwischen ihnen, so wie es im Ĥadīth überliefert wurde. Doch darf er sich mit ihr nicht alleine befinden. Es muss ihr Vater dabei sein, oder ihr Bruder oder eine andere Frau.

Sheikh `Abdul-`Aziz ibn Baz (rahimahullah)

Fataawah Nūr ‘Ala d-Darb, 3/1522
Fataawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seiten 207/208

http://www.islamfatwa.de/soziale-angeleg...frau-sehen


Des Weiteren geht es darum, dass der Mann die Frau vorher sieht, um herauszufinden, ob er sie auch wirklich heiraten will und nur zu diesem Zweck darf er sie sehen und nicht einfach so...

Shaykh Ibn Uthaymeen (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Es ist erlaubt für den Bewerber die Frau zu sehen, die er beabsichtigt zu heiraten, aber dies unter bestimmten Bedingungen:

1 – Dass er sie zu sehen benötigt. Wenn es kein Erfordernis gibt, dann ist das Grundprinzip, dass ein Mann nicht zu einer Frau gucken sollte, die nicht-mahram für ihn ist weil Allah sagte (ungefähre Bedeutung): "Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor verbotenen Dingen)" [al-Noor 24:30].

2 – Er sollte sich entschließen, dass er ihr ein Heiratsantrag macht. Wenn er immer noch zögerlich ist, dann sollte er nicht gucken, aber wenn er sich entschlossen hat, dann kann er gucken und dann sollte er entweder vorangehen oder die Idee aufgeben.

3 – Er sollte gucken, ohne allein mit ihr zu sein...

4 – Er sollte denken, dass es höchst wahrscheinlich ist, dass sie und ihre Familie (seinen Antrag) akzeptieren werden...

....

Ich habe jetzt nur Teile übersetzt. Hier ist es ausführlicher: http://www.islam-qa.com/en/ref/102369
#5
Salam_wr_wb liebe Geschwister,

:jazak: für die hilfreichen Beiträge Top

Zitat:Dass es Gelehrte von Ahlu Sunah gibt, die sagen, dass man alles außer dem Intimbereich sehen dürfte, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wie sollte das auch funktionieren??? Die Frau ist immer noch eine Fremde für den Mann und darf nur in Begleitung eines Mahram mit ihm zusammen sein. Das würde ja heißen, dass dieser fremde Mann mehr von der Frau sehen dürfte, als ihre eigenen Brüder oder sogar andere Frauen.

In welcher Minute sagt er das denn im Video?

Also Schwester ich kann nur sagen dass Abdul Adhim das in seinem Vortrag erzählt hat, dass es zwei extreme Seiten gibt, wie gesagt einmal die die zu locker sind und einmal die, die zu streng sind, deshalb sollte man die Mitte nehmen.
Ich weiß auch nicht mehr ganz genau wo er das gesagt hat, hab mir den Vortrag zwar schon zweimal angehört aber das ist auch schon etwas her ...
Also er hat das zu 100 % so oder so ähnlich gesagt, ich kann mir das zwar auch nicht vorstellen aber Abdul Adhim ist beim besten Willen kein Lügner also dass es wahr ist zweifel ich eigentlich nicht an, es gibt nämlich sogar Gelehrte die behaupten einen deutschen Pass zu haben sei haram Gruebel
Ich hab auch eben bemerkt in dem Video das Al Ansary gepostet hat sagt er in der 13. Minute auch dass ein Sheikh mal sagte dass ein Mann alles sehen kann... Unvorstellbar aber gibt es wohl!

Aber geht es denn auch, wenn ich vor meinem Verlobten meine Haare zeigen würde wenn z.B. sein Bruder dabei ist (Er ist noch etwas kleiner also er darf mich sowieso noch sehen)?
Oder wenn seine ältere Schwester dabei ist oder die Mutter?

Wa_salam_wr_wb
#6
Salam_wr_wb liebe Geschwister,

ich habe mir jetzt eine neue Frage zu diesem Thema gestellt also bedeutet es dass der Verlobte sie sehen kann, dass er sie immer so sehen darf oder nur einmal und dann bis zur Hochzeit gar nicht mehr? Das erschließt sich mir nicht so aus den Ahadith...

Wa_salam_wr_wb
#7
Salam_wr_wb

In der oben geposteten Fatwa steht ja:

(23-05-2012, 02:14 PM)Al Ilmu Noorun schrieb: Shaykh Ibn Uthaymeen (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Es ist erlaubt für den Bewerber die Frau zu sehen, die er beabsichtigt zu heiraten, aber dies unter bestimmten Bedingungen:

1 – Dass er sie zu sehen benötigt. Wenn es kein Erfordernis gibt, dann ist das Grundprinzip, dass ein Mann nicht zu einer Frau gucken sollte, die nicht-mahram für ihn ist weil Allah sagte (ungefähre Bedeutung): "Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen (vor verbotenen Dingen)" [al-Noor 24:30].

Soweit ich weiß, sollte er sie also nur sehen, um herauszufinden, ob er sie heiraten möchte. Wenn es dazu nötig ist, sie mehrere Male zu sehen, so geht das auch. Aber er sollte sie nicht einfach so zum Spaß sehen, da sie ja immer noch eine Fremde ist. Wa Allahu Alam!

Wa_salam_wr_wb
#8
Salam_wr_wb

also die verlobung ist nur ein versprechen und kein nikah und deshalb darf er die frau nur kurz sehen ob er sie will und ansonsten darf er sie erst wieder bei nikah sehen.
wenn es angelegenheiten zu besprechen gibt kann er es mit anwesenheit von ihrem maharam tuen aber ohne die grenzen zu übertreten und nur das nötige ansonsten haben sie nicht mehr viel zu besprechen bis zu nikah.
und die verlobung kann auch zu jeder zeit rückgängig gemacht werden.

für meine aussage habe ich mir ein rat bei menschen des wissens geholt.

alahu wa alem

Wa_salam_wr_wb
#9
Salam u alejkum,ist es einer frau erlaubt ihr kopftuch auszuziehen,wenn jemand mit seinen angehörigen bei ihrem vater um ihre hand bittet?kann sie vor all den leuten und ihrem vielleicht zukünftigen ehemann ohne kopftuch rumlaufen?
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
2 Gast/Gäste