Es gibt eine sehr schöne Geschichte diesbezüglich in diesem Vortrag:
Ab 12:10 gehts zu dem Thema.
Die Verlobung bringt, soweit es mir bekannt ist, keinen Unterschied ausser das man sich quasi versprochen hat.
Und es ist einer Frau erlaubt, dass sie dem Mann ihr Gesicht und ihre Hände zeigt, wenn ernsthafte Heiratsabsichten bestehen, jedoch unter der Bedingung, dass sie nicht alleine mit ihm ist und dass sie sich nicht berühren. Hierzu gibt es einige Ahaadith, die dies beweisen.
Sahl ibn Sa’d (ra.) sagte: "Eine Frau kam zum Gesandten Allahs und sagte: ,Ich kam, um mich dir zur Heirat anzubieten`. So schaute der Gesandte Allahs sie an und betrachtete sie, dann senkte er seinen Kopf. Als die Frau bemerkte, dass er noch keine Entscheidung getroffen hatte, setzte sie sich hin. Anschließend stand ein Mann von den Gefährten auf und sagte: , Oh Gesandter Allahs , wenn du sie nicht heiraten möchtest, dann verheirate sie mit mir.´..." (berichtet bei al-Bukhaari, 7/19; Muslim, 4/143; al-Nisaa’i bi Sharh al-Suyooti, 6/113; al-Bayhaqi, 7/84).
Abu Hurayrah (ra.) sagte: "Ich war mit dem Propheten und ein Mann kam zu ihm und erzählte, dass er eine Frau von den Ansaar heiratete. Der Gesandte Allahs sagte: ,Hast du sie angeschaut?´ Er antwortete: ,Nein´ Er sagte: ,Geh und schau sie an, denn es liegt etwas in den Augen der Ansaar´" (berichtet von Ahmad, 2/286, 299; Muslim, 4/142; al-Nisaa’i, 2/73).
Ibn Qudaamah (rah) sagte: "Es ist ihm nicht erlaubt, alleine mit ihr zu sein, da sie ihm verboten ist, und ein Blick ist erlaubt. Demzufolge bleibt das alleine-sein haraam, da es keine Garantie gibt, dass er nicht etwas Verbotenes begeht, wenn er mit ihr alleine ist. Der Prophet sagte: "Niemand ist mit einer Nicht-Mahram Frau alleine, außer dass der Shaytan der Dritte mit ihnen ist." Er sollte sie nicht lüstern oder in einer argwöhnischen Weise anschauen. Ahmad sagte, nach einer Überlieferung berichtet von Saalih: "Er soll auf ihr Gesicht schauen, jedoch in keiner lustvollen Art."
Und einige Fataawa:
Frage:
Ist es einem Mann erlaubt, auf andere Stellen als dem Gesicht und die Hände einer Frau zu schauen, der er einen Heiratsantrag machen will, wie z.b. auf die Haare und ihren Hals blicken.
Antwort:
Das was mir offensichtlich erscheint, und Allah weiß es am besten, ist das es erlaubt ist ohne vorheriger Zustimmung. Er, sallallaahu alayhi was salaam sagte, was bedeutet:
Wenn das Herz von jemandem entscheidet einer Frau einen Heiratsantrag zu machen, dann darf er auf das schauen, was ihm veranlasst sie zu heiraten. (Anmerkung des Übersetzers: Dieser Hadith ist von Jaabir ibn Abdullah, radi Allahu anhu, der sagte: Der Gesandte Allahs, sallallaahu alayhi was salaam sagte:
Wenn einer von euch einer Frau einen Heiratsantrag machen möchte, und er ist in der Lage das zu sehen, was ihm dazu verleitet sie zu heiraten, dann soll er es so machen.
Bezüglich einer früheren Zustimmung, ist es nicht erlaubt mehr als das Gesicht und die Hände zu sehen.
Shaykh Al Albaani, Fataawa Muhimmah li Nisaa. Al Ummah, Seite 138
Frage:
Wenn ein Mann einer jungen Frau einen Heiratsantrag macht, ist es verpflichtend für ihn sie zu sehen? Ist es auch richtig für die Frau ihre Haare zu entblößen und mehr von ihrer Schönheit für ihren Verlobten zu enthüllen? Berate uns, und möge Allah dir das gute vergelten.
Antwort:
Es gibt keine Einwände, aber es ist nicht verpflichtend. Vielmehr ist es bevorzugt (beliebt) für ihn sie zu sehen, und für sie ihn zu sehen. Das ist so, weil der Prophet, sallallaahu alayhi was salaam, dem Werber anordnete sie zu betrachten, weil das geeigneter ist die Harmonie zwischen ihnen herzustellen, wenn sie also ihr Gesicht, Hände und ihren Kopf vor ihm entschleiert, gibt es keine Einwände, übereinstimmend mit der korrektesten Meinung.
Einige Gelehrte sagten es ist ausreichend für ihn ihre Hände und ihr Gesicht zu sehen, aber die korrekteste Meinung ist dass es keinen Einwand dafür gibt, (dass) er ihren Kopf, Gesicht, Hände und Füsse sieht, gemäß dem oben erwähnten Hadeeth. Aber es ist ihm nicht erlaubt das zu machen, während er alleine mit ihr ist, vielmehr, ihr Vater, ihr Bruder oder ein anderer muss mit ihr anwesend sein. Das ist weil der Prophet, sallallaahu alayhi was salaam, auch sagte:
Ein Mann darf sich nicht mit einer Frau zurückziehen (abgeschieden sein), außer mit einem Mahram. (Muslim Nr. 1341)
Er, sallallaahu alayhi was salaam, sagte auch:
Ein Mann sollte nicht mit einer Frau alleine sein, denn wahrlich Satan ist der dritte. (At Tirmidhi Nr. 2165 und Ahmad 1/18)
Berichtet bei Imam Muslim mit einer authentischen Überlieferungskette, von der Autorität Umar, möge Allah zufrieden mit ihm sein.
Shaykh Abdul Azees bin Baz, Fatawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seite 207/208