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*Amatullah*   01-08-2016, 09:53 PM
#1
bismillah
Salam_wr_wb
Meine Frage bezieht sich auf Geld was eine Zusatzversicherung überwiesen hat.
Die nichtmuslimische Familie einer konvertierten Schwester bezahlt schon seit langer Zeit eine Zusatzversicherung für Zähne/Brille usw auch noch für die bereits erwachsene Schwester.
Jetzt hat die Schwester einen Zahnersatz benötigt und hat sich ohne lange nachzudenken an die Versicherung gewendet.
Anschließend kam sie ins Grübeln,ob dies islamisch gesehen überhaupt erlaubt ist....sie kam dann auf das Ergebnis,dass es haram ist und hat die volle Zahnarztrechnung selbst bezahlt.
Nun ist es aber so,dass die Versicherung bereits das Geld auf das Konto der nicht muslimischen Familie überwiesen hat, da sie bei der Versicherung bezahlen.
Der Vater hat dann der Tochter die Summe,die die Versicherung übernimmt ca.750€ zurückgegeben.

Die Tochter hat dann nochmal bei einem sheikh in der Moschee nachfragen lassen und dieser meinte,man darf das Geld nehmen.
Die Schwester beschäftigt die Sache immer noch,denn sie hat ein schlechtes Gewissen und Angst,dass es haram ist.
Was soll sie jetzt mit dem Geld machen? Spenden?der Versicherung zu kommen lassen?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar 
Barak Allah feekum
Halef   02-08-2016, 09:21 AM
#2
Wa_salam_wr_wb

Wenn sie kann soll sie mal lieber Abul-Husain mal fragen.

Wallahu A´lam
*Amatullah*   02-08-2016, 12:48 PM
#3
Barak Allah feek.
Hast du da vielleicht eine Emailadresse?
Es ist ihr unangenehm am Telefon zu sprechen.
Halef   03-08-2016, 11:43 PM
#4
Salam_wr_wb

Per E-Mail Antwortet der Scheich nicht, aber ein Bruder hatte ihm gefragt und der Scheich sagte, dass Normal alle Versicherungen in Deutschland Haram sind, aber beim Zahnersatz ist es kein Problem, somit kann sie das Geld auch inscha-Allah benutzen.

Wallahu A´lam
*Amatullah*   04-08-2016, 07:04 AM
#5
Barak Allah feekum.
Das heißt dann aber ja auch, dass man solch eine Versicherung für Zahn und Brille haben darf?
AlbShqipe
AlbShqipe
AlbShqipe   04-08-2016, 07:14 AM
#6
Unterrichte sind auch online täglich von Montag bis Freitag zugänglich.

Anschließend kann man oft fragen direkt an Sheikh Abul Hussain stellt.
Halef   04-08-2016, 08:00 AM
#7
(04-08-2016, 07:04 AM)*Amatullah* schrieb: Barak Allah feekum.
Das heißt dann aber ja auch, dass man solch eine Versicherung für Zahn und Brille haben darf?

Für Zahn ja, aber jetzt für Brille war nicht die Frage.

Wallahu A´lam
subhanallah
subhanallah
subhanallah   04-08-2016, 12:19 PM
#8
Assalamualeykum
Dürfte ich mal fragen wo genau seine unterrichte stattfinden? Also online?
Würde mich interessieren
*Amatullah*   04-08-2016, 12:34 PM
#9
Ok. Jazzaki Allah kheiran
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