Özlem
19-01-2009, 08:51 PM
Salam,
ich versuche insallah zu helfen und zwar schreibe ich dir ein Beitrag
was ich in der Islamischen Institut gelesen habe,
Unterscheidung zwischen den Begriffen Riba und Fa-ida
Die Unterscheidung zwischen beiden Begriffen ist von historischer Natur und reicht bis ins christliche Mittelalter zurück.Zur damaligen Zeit war der Riba-Handel auch für die Christen strengstens verboten.
Fa-ida sind Zinszahlungen, die als Gegenleistung oder Entgelt für die Leistung der Nutzungsüberlassung von Geld bezahlt werden. Darunter würden in der Gegenwart beispielsweise das verzinste Darlehen oder die Verzugszinsen etc. fallen.
Von Riba hingegen spricht man, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung und dem Wert der Gegenleistung besteht und den gesetzlichen Zinssatz um ein Vielfaches übersteigt.
Im christlichen Mittelalter wurde nur der Riba untersagt,während Fa-ida nicht unter das Verbot fiel.Im Islam fällt Fa-ida auch unter den Begriff Riba und somit ist beides verboten.
Es gilt nun zu klären, wie heutzutage mit Fai-da umzugehen ist, insbesondere wenn Kapital auf der Bank aufbewahrt wird und man für diese Nutzungsüberlassung nach Ablauf einer Frist wider Willen einen bestimmten Zinssatz=(Fa-ida) überwiesen bekommt.Darf diese Fa-ida von dem persönlichen Konto abgehoben werden und falls ja,wohin muss sie schließlich ausgegeben werden?
Auf diese Frage hat der Islamische Fiqh-Rat in Indien, der jedes Jahr eine Konferenz abhält,um zusammen mit renommierten islamischen Gelehrten der gesamten Welt gegenwartsbezogene Richtlinien und Empfehlungen auf Fatwa-Fragen zu erarbeiten,bereits eine Fatwa verabschiedet.Unsere spezielle Frage wurde im Rahmen der 2.Jahreskonferenz am 8.11.1989 erarbeitet und mit folgenden Empfehlungen verabschiedet:
Die Mitglieder der Jahreskonferenz stimmen einstimmig überein, dass die Fai-da als Riba aufgefasst wird. Doch sie beschließen, dass die Fai-da nicht der Bank überlassen, sondern vom Konto abgehoben und für folgende Gruppen ausgegeben wird:
a. Die Fa-ida wird an Personen bezahlt,die Zakahberechtigt sind, dass sind insbesondere die Armen und Bedürftigen.Die Zahlung an diese Gruppe darf allerdings nicht verknüpft werden mit der Niyya für eine Ibadah.Über diesem Vorgang sind sich alle Mitglieder der Jahreskonferenz einig.
b.Die Zahlung der Fa-ida für den Bau und die Unterhaltung von Moscheeeinrichtungen und deren Verwaltung ist absolut verboten.
c.Ein Teil der Konferenzmitglieder erklärt die Zahlung der Fa-ida auch an islamische humanitäre Hilfsorganisationen für zulässig, während der andere Teil die Zahlung ausschließlich auf die unter Punkt a. genannte Gruppe beschränkt.
Fiqh-Normen des Vetrags-und Finanzwesens
Skript-Amir Zaidan
vassalam