24-05-2008, 03:26 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2008, 03:27 PM von Sirat al-Mustaqim.)
Nein, das gehört nicht zu den Dingen die den Wuddu ungültig machen. Der Wuddu wird ungültig in folgenden Fällen:
- Exkremente, Madhi (eine dünne Flüssigkeit die austritt, wenn man erregt ist), Wadi (weiße dicke Flüssigkeit die nach dem Urinieren austreten kann)
- nach dem Essen von Kamelfleisch (hier gibt es einen Meinungsunterschied, aber das ist insha'Allah die stärkste Meinung)
- tiefer Schlaf/Ohnmacht/Bewusstlosigkeit
- beim Berühren der Geschlechtsteile, so dass kein Stoff zwischen der Hand und dem Geschlechtsteil ist (auch hier gibts einen
Meinungsunterschied unter den Gelehrten)
P.s.: den Bart zur rasieren ist verboten (haraam).