04-12-2008, 06:26 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2014, 02:12 PM von Al Ilmu Noorun.)
Essalamu aleykum we rahmetullahi we beraketühü,
Ich brauche Information was das Urteil an Zahnkronen sind.
Ich habe eine Vollblendung/ d.h aus Keramik sieht genau so aus wie mein original Zahn. Der Zahn ist zementiert, es gibt auch Implantate etc.
1) Kann ich mit der Zahnkrone Gusl und Wudu nehmen?
2) Muss beim Wudu oder Gusl in dem Mund überall Wasser sein?
3) Gibts es ein Urteil von Gelehrten aus Saudi Arabien von Vorlesungen aus Mekka oder Medina etc. ?
Ohne Zahnkrone ist die Kaufähigkeit beinträchtigt. Ich bekomme bald wieder eine zweite Zahnkrone, abgesehen von den Füllungen in anderen Zähnen.
Wer kann man mir weiterhelfen? Bitte gemäß Kuran und Sunna.
Ich brauche Information was das Urteil an Zahnkronen sind.
Ich habe eine Vollblendung/ d.h aus Keramik sieht genau so aus wie mein original Zahn. Der Zahn ist zementiert, es gibt auch Implantate etc.
1) Kann ich mit der Zahnkrone Gusl und Wudu nehmen?
2) Muss beim Wudu oder Gusl in dem Mund überall Wasser sein?
3) Gibts es ein Urteil von Gelehrten aus Saudi Arabien von Vorlesungen aus Mekka oder Medina etc. ?
Ohne Zahnkrone ist die Kaufähigkeit beinträchtigt. Ich bekomme bald wieder eine zweite Zahnkrone, abgesehen von den Füllungen in anderen Zähnen.
Wer kann man mir weiterhelfen? Bitte gemäß Kuran und Sunna.