Gast
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Gast   04-12-2008, 06:26 PM
#1
Essalamu aleykum we rahmetullahi we beraketühü,

Ich brauche Information was das Urteil an Zahnkronen sind.

Ich habe eine Vollblendung/ d.h aus Keramik sieht genau so aus wie mein original Zahn. Der Zahn ist zementiert, es gibt auch Implantate etc.


1) Kann ich mit der Zahnkrone Gusl und Wudu nehmen?

2) Muss beim Wudu oder Gusl in dem Mund überall Wasser sein?

3) Gibts es ein Urteil von Gelehrten aus Saudi Arabien von Vorlesungen aus Mekka oder Medina etc. ?

Ohne Zahnkrone ist die Kaufähigkeit beinträchtigt. Ich bekomme bald wieder eine zweite Zahnkrone, abgesehen von den Füllungen in anderen Zähnen.

Wer kann man mir weiterhelfen? Bitte gemäß Kuran und Sunna.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-07-2014, 02:12 PM von Al Ilmu Noorun.
saliha66   04-12-2008, 07:20 PM
#2
Salam lieber Bruder,

Es schadet nichts, seine Zähne füllen zu lassen, Kronen anbringen zu lassen oder sie auf andere Weise korrigieren zu lassen und Wudu oder Ghusl wird dadurch nicht ungültig.

Aus folgendem Fatwa (welches leider in englisch ist) geht hervor, dass diese Tatsache nicht das Wudu bricht, denn beim Wudu muß nur der Mund ausgespült werden und es gibt keinen Beweis aus der Sunna, dass Implantate oder Kronen usw. das Wudu oder den Gusl brechen.

http://www.islam-qa.com/en/ref/98519/teeth

Wasalam
Abu Bakr
Abu Bakr
Abu Bakr   04-12-2008, 07:54 PM
#3
:salambox:

Danke Schwester,

Das Englische muss ich mir später in Ruhe durchlesen.

Wasalam
  
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