SchahadaImBlut   16-10-2013, 05:38 PM
#1
Assalamu alaikum wa rahmatu Allahi wa barakatu
liebe Geschwister inshaAllah seit ihr bei hohem Imanstand und biidhniAllah auch in guter gesundheitlicher Verfassung.

Meine Frage steht ja schon oben..
darf man nach Witr beten? also in der Zeitspanne von Witr bis Fajr.

sagen wir man verliert sein Wudhu nach witr und wiederholt es dann und möchte deshalb 2 rakaat beten darf man es oder nicht ?

ich frage wegen diesem bekannten Hadith:

Abdullah berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Macht euer letztes Gebet in der Nacht mit einer ungeraden Zahl (= Witr) von Raka'a
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 0998]

wa alaikum salam wa rahmatu Allahi wa barakatu
Muhammad Ibn Ismail   16-10-2013, 05:50 PM
#2
Wa ´aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu,

InschaALLAH geht es dir und deinem Iman ebenfalls gut.

In der folgenden Fatwa steht zusammengefasst, dass es kein Problem ist nach dem Witr-Gebet weitere freiwillige Gebete zu verrichten. Natürlich ist es besser, wenn man das Witr-Gebet als letztes Gebet macht, doch dies gilt nur als Mustahabb (also erwünscht) Was man aber nicht machen soll ist, dass man das Witr-Gebet noch einmal beten soll, wenn man es schon verrichtet hat. Hier die Fatwa und die Beweise dazu.

http://www.islam-qa.com/en/20851
SchahadaImBlut   16-10-2013, 06:03 PM
#3
jazak Allahu kheir!
Muhammad Ibn Ismail   16-10-2013, 08:23 PM
#4
wa anti fa jazaki allahu khairan
  
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