alhamdulillah_muslima
Gast
insha Allah geht es euch gut und euer Iman ist wohl auf geschwister.
Wenn eine Schwester geschieden ist , sich aber noch in ihrer Iddah befindet, dürfen ihr in dieser Zeit bereits Anträge gemacht werden und darf sie einen Mann "suchen" oder muss sie damit warten bis die Iddah vorbei ist?
Insha Allah kann der ein oder andere weiterhelfen!
Jazakumullah khairan
Beiträge: 337
Themen: 9
Registriert seit: Apr 2011
Nein, man darf das nicht machen, da man nocht die Frau von demjenigen ist und solange der Mann die Frau zurückholen kann, ist es nicht erlaubt, nach anderen Männern zu suchen.
(31-03-2012, 10:17 PM)Abdu rRahman schrieb:
Nein, man darf das nicht machen, da man nocht die Frau von demjenigen ist und solange der Mann die Frau zurückholen kann, ist es nicht erlaubt, nach anderen Männern zu suchen.
Salam alikum, wrwb,
also, wenn eine Frau bereits geschieden ist, wie die Schwester schreibt, dann ist sie ja nicht mehr die Frau des Mannes.
[2:232] " Wenn ihr euch von euren Frauen scheidet und ihre (Warte-)Frist ausläuft, dann hindert sie nicht, (andere) Gatten zu heiraten, wenn sie sich in angemessener Weise geeinigt haben."
Wa salam
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2012
alhamdulillah_muslima
Gast
aber der Bruder meint damit, dass wenn die Iddah noch NICHT vorbei ist, darf sie es nicht.
Der Quranvers sagt auch:...wenn ihre Wartefrist vorbei ist, dann hindert sie nicht...
Doch meine Frage ist etzt, ob man dazu einen Beleg aus der Sunnah eventuell hier posten kann oder nennen kann insha Allah?!?
As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh
Beiträge: 2,250
Themen: 524
Registriert seit: Oct 2008
schwester bitte vergesse nicht man kann fragen und das hat nichts mit eiligkeit zu tun lieber fragen bevor man ein fehler macht es ist nichts dabei wenn man sich wissen aneignen will.
(31-03-2012, 10:45 PM)alhamdulillah_muslima schrieb: aber der Bruder meint damit, dass wenn die Iddah noch NICHT vorbei ist, darf sie es nicht.
Der Quranvers sagt auch:...wenn ihre Wartefrist vorbei ist, dann hindert sie nicht...
Doch meine Frage ist etzt, ob man dazu einen Beleg aus der Sunnah eventuell hier posten kann oder nennen kann insha Allah?!?
As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh
Salam, liebe Schwester,
ich habe dazu in der Sunnah nichts gefunden. Dort werden ja immer nur die Wartezeiten beschrieben, die bis zu einer entgültigen Scheidung eingehalten werden müssen. In den Zeiten kann der Ehemann sie immer zurücknehmen, wenn er will.
Aber du sagtest ja, die Schwester ist geschieden. Und ich weiß nicht, ob es auch nach der Scheidung eine Zeit gibt, bis sie neu heiraten kann. Das konnte ich auf die Schnelle nicht ausfindig machen, da ist mir auch nichts im Gedächtnis, dass ich das mal gelesen hätte.
Wa salam
Beiträge: 337
Themen: 9
Registriert seit: Apr 2011
Man muss unterscheiden, zwischen einer Scheidung, wo die Iddah (Wartezeit) abgelaufen ist und einer Scheidung, wo eine Wartezeit bevorsteht. Wenn man seine Frau scheidet (mit einem Scheidungsspruch) heisst das nicht gleich, dass man gänzlich geschieden ist, bis die Wartezeit vorbei ist.
Weitere Details unter www.islamqa.com
(31-03-2012, 11:46 PM)Abdu rRahman schrieb:
Man muss unterscheiden, zwischen einer Scheidung, wo die Iddah (Wartezeit) abgelaufen ist und einer Scheidung, wo eine Wartezeit bevorsteht. Wenn man seine Frau scheidet (mit einem Scheidungsspruch) heisst das nicht gleich, dass man gänzlich geschieden ist, bis die Wartezeit vorbei ist.
Weitere Details unter www.islamqa.com
Salam alikum, wrwb,
ja genau. Und das ging mir nicht 100% eindeutig hervor, wo die Schwester das schrieb. Ich habe ja noch keine islamische Scheidung erfahren. Man kennt ja nur normale Scheidungen und da ist man ja erst geschieden, wenn der Richterspruch gefällt wurde. Und im Islam kenne ich eben nur die Wartezeiten vor der entgültigen Scheidung. In Deutschland laufen die Scheidungen ja nunmal anders ab, darum meinte ich. Geschieden bedeutet für mich: nach dem Urteilsspruch. Solange der Prozess noch andauert bis zu diesem, spricht man ja von: Scheidungsphase oder die Person liegt in Scheidung.
Wa salam.
|