(31-03-2012, 10:45 PM)alhamdulillah_muslima schrieb: aber der Bruder meint damit, dass wenn die Iddah noch NICHT vorbei ist, darf sie es nicht.
Der Quranvers sagt auch:...wenn ihre Wartefrist vorbei ist, dann hindert sie nicht...
Doch meine Frage ist etzt, ob man dazu einen Beleg aus der Sunnah eventuell hier posten kann oder nennen kann insha Allah?!?
As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh
Salam, liebe Schwester,
ich habe dazu in der Sunnah nichts gefunden. Dort werden ja immer nur die Wartezeiten beschrieben, die bis zu einer entgültigen Scheidung eingehalten werden müssen. In den Zeiten kann der Ehemann sie immer zurücknehmen, wenn er will.
Aber du sagtest ja, die Schwester ist geschieden. Und ich weiß nicht, ob es auch nach der Scheidung eine Zeit gibt, bis sie neu heiraten kann. Das konnte ich auf die Schnelle nicht ausfindig machen, da ist mir auch nichts im Gedächtnis, dass ich das mal gelesen hätte.
Wa salam