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geschieden und möchte wieder heiraten!
#10
Mashallah, so viele Sheikhs im Forum angemeldet....
#11
(31-03-2012, 11:55 PM)Sadiqa schrieb:
(31-03-2012, 11:46 PM)Abdu rRahman schrieb: bismillah

Salam_wr

Man muss unterscheiden, zwischen einer Scheidung, wo die Iddah (Wartezeit) abgelaufen ist und einer Scheidung, wo eine Wartezeit bevorsteht. Wenn man seine Frau scheidet (mit einem Scheidungsspruch) heisst das nicht gleich, dass man gänzlich geschieden ist, bis die Wartezeit vorbei ist.

Weitere Details unter www.islamqa.com

Salam alikum, wrwb,

ja genau. Und das ging mir nicht 100% eindeutig hervor, wo die Schwester das schrieb. Ich habe ja noch keine islamische Scheidung erfahren. Man kennt ja nur normale Scheidungen und da ist man ja erst geschieden, wenn der Richterspruch gefällt wurde. Und im Islam kenne ich eben nur die Wartezeiten vor der entgültigen Scheidung. In Deutschland laufen die Scheidungen ja nunmal anders ab, darum meinte ich. Geschieden bedeutet für mich: nach dem Urteilsspruch. Solange der Prozess noch andauert bis zu diesem, spricht man ja von: Scheidungsphase oder die Person liegt in Scheidung.

Wa salam.
bismillah
Salam_wr_wb

Eigentlich ist es sehr eindeutig was die Schwester meinte, denn sie nennt ausdrücklich, die Iddah (Wartezeit) und ob es in dieser Zeit erlaubt wäre...

Und du sagst auch "Man kennt ja nur normale Scheidungen und da ist man ja erst geschieden, wenn der Richterspruch gefällt wurde."

Für mich als Muslim ist eigentlich eine normale Scheidung eine islamische Scheidung und davon geht man hier aus und nicht von nichtislamischen Scheidungen und Regelungen darin.


#12
Salam alikum, wrwb,

natürlich geht es um eine islamische Scheidung. Das ist klar.
Was den Richterspruch angeht, da gibt es hier in Deutschland aber nun mal keine islamische Rechtssprechung. Und so wollte ich wissen, ob es nach einem hier üblichen Richterspruch auch noch eine Wartezeit gibt, bis sich die Frau neu verheiraten darf. Die Zeiten vor der entgültigen Scheidung sind mir klar. Der Schwester sicher auch. Ich habe nur nochmal ergänzend für mein Verständnis nachfragen wollen, denn das ist mir nicht klar.

Wa salam
#13
As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh liebe Geschwister,
Jazakumullah khairan für eure schnellen Antworten...vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt allahu alim.

Jetzt noch einmal ganz konkret: Darf bei einer, sich in der Iddah befindenden Frau, um die Hand angehalten werden bzw. darf sie einen Mann suchen?

Kann mir hiezu jemand einen Hadith oder einen Quranvers nennen?

Wenn kein Wissen darüber vorhanden ist, kheir insha Allah....
#14
(01-04-2012, 07:55 PM)alhamdulillah_muslima schrieb: As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh liebe Geschwister,
Jazakumullah khairan für eure schnellen Antworten...vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt allahu alim.

Jetzt noch einmal ganz konkret: Darf bei einer, sich in der Iddah befindenden Frau, um die Hand angehalten werden bzw. darf sie einen Mann suchen?

Kann mir hiezu jemand einen Hadith oder einen Quranvers nennen?

Wenn kein Wissen darüber vorhanden ist, kheir insha Allah....

Salam alikum, liebe Schwester,

vielleicht schaust du dir diese Seite nochmal an: edit

Allerdings auch keine Zitate, jedoch eine vertrauenswürdige Seite, wie ich meine.

Ich hoffe, inchallah, du findest noch deine Antwort.

Wa salam
#15
(01-04-2012, 07:55 PM)alhamdulillah_muslima schrieb: As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh liebe Geschwister,
Jazakumullah khairan für eure schnellen Antworten...vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt allahu alim.

Jetzt noch einmal ganz konkret: Darf bei einer, sich in der Iddah befindenden Frau, um die Hand angehalten werden bzw. darf sie einen Mann suchen?

Kann mir hiezu jemand einen Hadith oder einen Quranvers nennen?

Wenn kein Wissen darüber vorhanden ist, kheir insha Allah....

bismillah
Salam_wr_wb

Schwester, deine Frage war eigentlich klar genug und wenn du es nicht bemerkt haben solltest, ich habe deine Frage schon beantwortet und ich hofffe dass meine Antwort auch klargenug gewesen ist. Wenn du die entsprechenden Beweise sehen willst, dann solltest du um weitere Details (wie gesagt) unter www.islamqa.com nachschauen.

Von den entsprechenden Beweisen sind unter anderem diese Verse:

Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlaßt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah über alles Bescheid weiß.[2:231]Und wenn ihr die Frauen entlaßt und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisset nicht.[2:232]
#16
(01-04-2012, 12:37 PM)Sadiqa schrieb: Salam alikum, wrwb,

natürlich geht es um eine islamische Scheidung. Das ist klar.
Was den Richterspruch angeht, da gibt es hier in Deutschland aber nun mal keine islamische Rechtssprechung. Und so wollte ich wissen, ob es nach einem hier üblichen Richterspruch auch noch eine Wartezeit gibt, bis sich die Frau neu verheiraten darf. Die Zeiten vor der entgültigen Scheidung sind mir klar. Der Schwester sicher auch. Ich habe nur nochmal ergänzend für mein Verständnis nachfragen wollen, denn das ist mir nicht klar.

Wa salam

bismillah
Salam_wr_wb

Wenn deine Beiträge eher eine Frage waren, dann würde ich dich bitten Schwester, die Beiträge auch so zu formulieren. Barakallahu fiki.

Auch wenn es in Deutschland keine islamische Rechtsprechung gibt, gelten für uns Muslime die GESETZE ALLAHs, in den Angelegenheiten, wo der Gesetzgeber (Allah) dies auch ausdrücklich geregelt hat. Ein Richterspruch von einem NICHTMUSLIM und von einem, der nicht nach den Gesetzten Allahs richtet, sondern mit den menschengemachten Gesetzten urteilt, ist für einen Muslim ungültig. Keiner hat das Recht, die Gesetze Allahs ausser Kraft zu setzen und mit einem Urteilspruch, der nicht nach den Gesetzen Allahs ausgesprochen wurde, die Wartezeit einfach wegzulassen.
#17
(02-04-2012, 07:50 AM)Abdu rRahman schrieb:
(01-04-2012, 12:37 PM)Sadiqa schrieb: Salam alikum, wrwb,

natürlich geht es um eine islamische Scheidung. Das ist klar.
Was den Richterspruch angeht, da gibt es hier in Deutschland aber nun mal keine islamische Rechtssprechung. Und so wollte ich wissen, ob es nach einem hier üblichen Richterspruch auch noch eine Wartezeit gibt, bis sich die Frau neu verheiraten darf. Die Zeiten vor der entgültigen Scheidung sind mir klar. Der Schwester sicher auch. Ich habe nur nochmal ergänzend für mein Verständnis nachfragen wollen, denn das ist mir nicht klar.

Wa salam

bismillah
Salam_wr_wb

Wenn deine Beiträge eher eine Frage waren, dann würde ich dich bitten Schwester, die Beiträge auch so zu formulieren. Barakallahu fiki.

Auch wenn es in Deutschland keine islamische Rechtsprechung gibt, gelten für uns Muslime die GESETZE ALLAHs, in den Angelegenheiten, wo der Gesetzgeber (Allah) dies auch ausdrücklich geregelt hat. Ein Richterspruch von einem NICHTMUSLIM und von einem, der nicht nach den Gesetzten Allahs richtet, sondern mit den menschengemachten Gesetzten urteilt, ist für einen Muslim ungültig. Keiner hat das Recht, die Gesetze Allahs ausser Kraft zu setzen und mit einem Urteilspruch, der nicht nach den Gesetzen Allahs ausgesprochen wurde, die Wartezeit einfach wegzulassen.

Salam alikum, wrwb,

dass wir Muslime nach den Gesetzen des Islams handeln müssen, das ist klar, das ist die eine Seite. Das steht gar nicht zur Debatte.
Es gibt aber viele muslime Leute, die in Deutschland heiraten vor einem Standesamt und die sich am Ende auch von einem Gericht scheiden lassen müssen. Und das kann man ja nun mal nicht wegwischen.
Ich für mich persönlich habe da kein Problem. Ich habe nicht in Deutschland geheiratet und eine Scheidung für mich käme nur in dem islamischen Land in Frage. Geht ja nicht anders und das erfolgt nach islamischen Regel. Ich hoffe, inchallah, natürlich, dass es nie so kommen wird.

Da es aber scheinbar immer mißverstanden wird, belasse ich es jetzt dabei.
Wa salam.

(01-04-2012, 08:42 PM)Sadiqa schrieb:
(01-04-2012, 07:55 PM)alhamdulillah_muslima schrieb: As salamu alaikum warahmatullah wabarakatuh liebe Geschwister,
Jazakumullah khairan für eure schnellen Antworten...vllt. habe ich mich falsch ausgedrückt allahu alim.

Jetzt noch einmal ganz konkret: Darf bei einer, sich in der Iddah befindenden Frau, um die Hand angehalten werden bzw. darf sie einen Mann suchen?

Kann mir hiezu jemand einen Hadith oder einen Quranvers nennen?

Wenn kein Wissen darüber vorhanden ist, kheir insha Allah....

Salam alikum, liebe Schwester,

vielleicht schaust du dir diese Seite nochmal an: edit

Allerdings auch keine Zitate, jedoch eine vertrauenswürdige Seite, wie ich meine.

Ich hoffe, inchallah, du findest noch deine Antwort.

Wa salam

Salam alikum, wrwb,

die Seite im Link ist eine allgemeine Seite über den Islam. Es wurde über Zeitehe nur ergänzend gesprochen und wenn man da selbst unter Zeitehe nachschaut, steht klar beschrieben, dass sie bei Sunniten nicht erlaubt ist. Da ist also kein Problem, ist doch alles klar erläutert.

Wa salam
#18
Salam_wr_wb


schwester eine autentische seite würde nie etwas über zeitehen schreiben.
und zeitehen das gibt es überwiegend bei den siiten und halt bei einigen sekten noch.
wir können so ein link hier nicht stehen lassen da es viele unwissende gibt über zeitehen und gehen dann davon aus das so etwas erlaubt ist.
barakallahu feek

Wa_salam_wr_wb
  


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