~amna~ schrieb:@saliha66
Du hast geschrieben:
Zitat:... Abgesehen davon weiß ich wovon ich spreche, da ich selber Kinder habe, die ich alle in diesem Sinne erzogen habe und niemals am Schwimmunterricht habe teilnehmen lassen, weder die Jungen, noch das Mädchen, alhamduliAllah. ...
Wie hast Du das erreicht???
Ich wollte meine Tochter auch vollständig von diesem Schwimmunterricht befreien lassen (ganzjährigen Freistellungsantrag) und dies wurde mir aber nicht genehmigt, da es Pflicht sei, an diesem Unterricht teil zunehmen!
Die Klassenlehrerin hat sogar mit 6en gedroht, falls sie nicht bald am Schwimmunterricht teilnimmt! Dadurch kam ja dieses Gespräch mit der Schulleiterin und der zuständigen Schulrätin zustande!
Uns wurde versichert, dass unsere Tochter ganz alleine, ohne eine Begleitung oder anderer Kinder, duschen darf ... sowie einen islam. "Badeanzug" mit Hijab-Kopfbedeckung tragen darf.
Diese Kopromisse stellten uns zwar nicht komplett zufrieden, aber weitere unentschuldigte Stunden und Diskussionen sind für unsere Tochter auch nicht besser! ... zumal sie auch schon vermehrt deswegen gehänselt wurde, was ihrer psyche auch nicht gerade gut tat.
Incha'Allah versteht Ihr diese Situation und dass es manchmal sehr schwer ist den richtigen Weg zu finden! Ich möchte einfach das Richtige, im Sinne der Religion tun, aber es nicht zu schwer für meine Tochter machen ... damit sich ihre bisherige Liebe zum Islam nicht in Abneigung umwandelt incha'Allah!
Möge Allah (swt) mir verzeihen, wenn ich darin etwas falsches getan habe, amin!
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~amna~
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liebe Schwester Amna,
Ich kann dich verstehen, daß es schwer ist in manchen Schulen den Befreiungsantrag zum Schwimmen zu bekommen, denn es hängt immer von dem Lehrer und/oder der jeweiligen Schule ab, wie sie darauf reagieren.
Es stimmt, ich habe bisher mit meinen Kindern "Glück gehabt" (Allah hat uns beigestanden, alhamduliAllah), da es immer geklappt hat, alhamduliAllah. Aber soviel ich weiß, darf niemand in Deutschland ein Kind zum Schwimmen zwingen, und schon gar nicht für Nichtteilnehmen (nach solch einem Antrag) eine Note 6 erteilen.
Das ist meines Wissens gesetzeswidrig. (Oft nutzen sie mit solchen Drohungen den Wissensmangel vieler nichtdeutscher Staatsbürger in Sachen Gesetzeslage in Deutschland aus)
Und Du kannst anbieten, das Kind in der Zeit des Schwimmunterrichts in eine andere Klasse schicken zu lassen, so habe ich das immer gemacht, dann können sie nichts dagegen sagen, da das Kind ja am schulpflichtigen Unterricht teilnimmt.
Wenn alles nichts hilft, kannst du dich an MuslimRecht wenden und die um Hilfe bitten.
Siehe hier:
http://www.muslimrecht.org/homepage/index.php
Und die Datei im Anhang dazu:
Möge Allah dir beistehen, so daß du es schaffst , deine Tochter vom Schwimmunterricht bereien zu lassen, Amien! Vergiß nicht, das Du'aa eines Fastenden wird inschaAllah immer erhört.
Und wenn du es inschaAllah schaffst, wird deine Tochter stolz auf ihre Eltern sein, und es wird für sie ein Erlebnis sein, dass sie in Sachen Islam stärken wird, glaube mir. Ich hatte auch schon etliche Erlebnisse kämperischer Art mit Lehrern an Schulen, aber wenn man nicht aufgibt, auf Allah vertraut, um Seine Hilfe dabei bittet, und sich mit den Lehrern freundlich, aber bestimmt und mit Wissen dafür einsetzt, daß das Kind nicht ungerecht behandelt wird, und seine Rechte bekommt, die ihm per Religionsfreiheitsgesetz hier zustehen, (sei es die Befeiung vom Schwimmuntericht, vom Sexualunterricht (in der 4. Klasse!) oder das Recht, gleichberechtigt benotet zu werden), dann "gewinnt" man meistens solche Fälle, denn Allah läßt die Gläubigen nicht im Stich!
Alles Liebe,
saliha66