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wei ist das Urteil über denjenigen der Im Urlaub das Fasten Unterbricht
#1
Assalam aleikum wa rahmatullah-
brauche dringend qulifizierten Hadithbeweis über folgende Situation inschaA- und hier wäre der Hilferuf auch insbesondere an das Moderatorenteam gerichtet.:

Ein Bruder von mir ist mit seiner Familie vor 10 Tagen nach Spanien in den Urlaub gefahren-
er hatte dort auch das Fasten begonnen-am 3 Tag des Ramadan unterbrach er sein Fasten, da er vom Hotel bis zum Flughafen 80 km brauchte und ihm die Rückreise(mit Bus ode Auto) schwer fiel(nicht gesundheitlich aber körperlich anstrengend- wie er sagte.
Nun kennt er die Hadithe dass man während einer Reise das Fasten unterbrechen kann(al Buchary...)
Wie verhält es sich denn in einer solchen Sitution, da er bereits auf Reise war ,das Fasten begonnen hatte und es dann unterbrach aufgrund einer Reise innerhalb der Reise-

Liebe Geschwister-ich benötige hierzu die herrschende Meinung der Gelehrten inschaA mit deutlicher Quelle und dazugehörigen weiteren Hadithen -obengenannte sind bekannt-
wa ramadan mabruk wasalam aleikum wa rahmatullah
#2
Salam_wr_wb

Lieber Bruder inshallah hilft dir dieser Hadith :

Ibn `Abbas berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, brach für eine reise von Al-Madina nach Makka auf und fastete dabei solange, bis er den Ort `Usfan erreichte. Dort ließ er sich (ein Gefäß) Wasser bringen, das er (demonstrativ) bis zur Höhe seiner Arme hob, damit die Leute ihn sehen konnten, und brach damit sein Fasten er blieb nichtfastend, bis er in Makka ankam. Dies geschah im Ramadan. Ich rief dann unter den Menschen folgendes aus: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fastete und brach sein Fasten. Wer nun fasten will, der kann weiter fasten und wer sein Fasten brechen will, der kann essen.

Inshallah ist es erlaubt , da dieser Hadith klar zeigt , dass der Prophet (s.a.w.s.) während einer Reise gefastet hat und während dieser auch sein fasten gebrochen hat



Hier ist eine Fetwa , die über die Fälle spricht , wann es für einen reisenden verboten ist , sein Fasten zu brechen:

(....)
Based on this, it is haraam for a traveller to break his fast in several cases, including the following:

1- When he is travelling but the distance does not reach the distance at which it becomes permissible to shorten the prayers.

2- When his journey is not permissible according to the majority of scholars.

3- When he is travelling in order to break the fast.

4- When he is travelling and wants to break the fast before leaving the houses of his village or city.

5- There is a fifth case in which it is haraam for a traveller to break the fast according to the majority of scholars. That is when he is staying in the place to which he has traveled for more than four days. Other scholars say that the concessions of travel apply to the traveller no matter how long he stays. See question no. 21091


(islam-qa)

-> Die Situation , die du gennannt hast , ist hier nicht vorhanden
#3
salam aleikum wa rahmatullahi wa barakathu

guckmal suratul al Baqarah vers: 183-186 inshallah findest du auch da was...
mehr weiß ich auch nicht tut mir leid
(diesen beweis hab ich aus einem unterricht von einem sheikh entnommen)
salam aleikum wa rahmatullahi wa barakathu
#4
wa aleikum as salam Bruder Nureed und Schwester -
Jazakhum allahum Khairan für die Mühe -dieser Hadith ist mir bekannt und natürlich auch der QuranVers in Sura Al Baquara Vers 184-
es ging aber in diesem Fall darum ,dass der Bruder schon gefastet hat im Urlaub und dann aber sein Fasten unterbrach.....als er auf der Rückreise war noch am Urlaubsort brach er es für den Rückflug das Fasten-
aber khair inschaA vielleicht wird mir dies ja noch bestätigt -und inschA liegen wir lieber Geschwister dann alle richtig
wa aleikum as salam
#5
bismillah

As-Salamu alaykum ua Rahmatullah ua Barakatuhu

@Nureed
Incha Allah könntest du, sofern es dir zeitlich möglich ist, die Fatwa ins deutsche übersetzen, da lt. Forenregeln nur deutschsprachige Texte im Forum gestattet sind. Jazak Allahu Kheir

Zur Frage:

Von Reisenden gibt es zwei Sorten:

1. Jene die mit der Absicht reisen um das Fasten zu umgehen. Dies ist nicht erlaubt!

2. Von denen, die aus einem stichhaltigen Grund reisen gibt es drei Sorten:

A: Jene die unter größter Mühsal reisen. Das Fasten ist für sie absolut verboten.

Der Prophet (salla Allahu aleihi ua salam) begann den Tag von der Eroberung Mekkahs fastend. Als er aber nach dem 'Assrgebet feststellte dass seine Sahaba ebenfalls fasteten und manche von ihnen fasteten unter größten Schwierigkeiten, verlangte er (salla Allahu aleihi ua salam) ein Glas Wasser und brach sein Fasten. Als ihm später erzählt wurde, dass manche von ihnen ihr Fasten fortgesetzt hatten, sagte er: "Sie sind ungehorsam, sie sind ungehorsam."

B: Jene die unter beträchtlicher Mühsal reisen, für sie ist das Fasten unerwünscht. Sie sollten die Erlaubnis, das Fasten zu brechen, die Allah Ta'ala ihnen gegeben hat nicht missachten und sie sollten jede mögliche Schädigung ihrer selbst vermeiden.

C: Für jene, die ohne Schwierigkeiten reisen, ist das Fasten vorzuziehen, aber sie können sich trotzdem entscheiden, nicht zu fasten, wenn sie urteilen, dass es für sie einfacher ist, weil Allah Ta'ala sagt:

Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen [2:185]

Wen sie aber entscheiden, dass das Fasten besser für sie ist, dann ist es besser für sie, zu fasten, denn der Prophet (salla Allahu aleihi ua salam) hatte es auch getan, wie Abu Ad-Darda radhi Allahu anhu berichtete:

"Wir machten einmal einen Feldzug im Ramadan, und es war so heiß dass wir unsere Köpfe mit unseren Händen vor der Hitze der Sonne zu schützen pflegten, und keiner von uns fastete, außer der Gesandte Allahs (Salla Allahu aleihi ua salam) und Abdullah bin Rawahah.



Eine Person, die seine Heimatstadt oder sein Land verlässt, zu irgendeinem anderen Ort, wird als Reisender betrachtet, bis er zurückkehrt, ohne Rücksicht auf die Dauer seines Aufenthaltes, vorrausgesetzt er hat nicht vor länger zu bleiben, wenn sein Ziel und Zweck der Reise erfüllt sind.

Die Gesetze, die für den Reisenden gelten, sind dieselben, auch wenn der Aufenthalt ausserhalb seines Heimatlandes oder seiner Stadt lange dauert, denn es wurde nicht berichtet, dass der Prophet (salla Allahu aleihi ua salam) der Dauer einer Reise ein Zeitlimit gesetzt hätte, und so kann der Reisende die die auf ihn anzuwendenden Gesetze weiter in Anspruch nehmen, bis die Reise vorbei ist.

Was die Art der Reise angeht, so ist es unerheblich, ob es sich um eine Reise zur Hadsch, Umrah, Verwandtenbesuch oder aus dem Grund Handel zu betreiben, handelt - und es ist das Glaiche für die ständig Reisenden, deren Beruf es ist, zu reisen, wie Taxifahrer, Busfahrer für lange Strecken und Lastwagenfahrer.

Also ist es einem Reisenden erlaubt, im Ramadan das Fasten zu brechen, die Gebete aus vier Rak'ah in zwei Rak'ah zu kürzen, die Gebete von Mittag und Nachmittag - Al-'Assr zusammenzubeten, und die Gebete von Sonnenuntergang und Nacht - Al-'Isha- zusammenzubeten, wenn der Bedarf dazu besteht.

Es ist für diejenigen, die reisen, besser das Fasten zu beenden und das Fasten auf die Wintertage zu verschieben, wenn dies einfacher für sie ist.

Was die Lastwagenfahrer angeht, solange sie ein Land haben, in dem sie leben, werden sie wenn sie sich dort aufhalten, als Einwohner betrachtet, aber wenn sie ins Ausland reisen, dann werden sie als Reisende betrachtet und se müssen denselben Gesetzen gehorchen, wie die Reisenden.

Quelle: Auszug aus "Ein kurzer Einblick über Fasten, Tarawih-Gebet und Zakat" von Sheikh Uthaimin (Rahimahullah)


Incha Allah hilft das dem Bruder weiter.


Jazakum Allahu Kheir


wa salam alaykum ua Rahmatullah ua Barakatuhu
#6
wa aleikum as salam-Barakh allahu fikh -habe den Bruder den Thread gesendet-möge Allah Euch belohnne für die ausführlichen Antworten und für die Mühen!
wasalam
  


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