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Besteichen der Schuhe/Socken
#1
Selamün aleyküm liebe Brüder und Schwester,

Meine frage ist kann man zum beispiel Schuhe die sehr dicht sind z.B. bei der

Arbeit Sicherheitsschuhe als Mesh benutzen.
#2
Salam_wr_wb

mesh!?

ist damit das besteichen der schuhe gemeint?

Wa_salam_wr_wb
#3
Salam_wr

Das Tragen von Schuhen im Gebet und der Befehl dies zu tun

„Er (s.a.s.) stand im Gebet und pflegte manchmal barfuß und manchmal mit Schuhen zu beten."

Er (s.a.s.) erlaubte dies für seine Ummah, indem er sagte: Wenn einer von euch betet, sollte er seine Schuhe tragen oder sie ausziehen und zwischen seine Füße stellen und nicht andere damit belästigen.

Er ermutigte dazu, sie manchmal im Gebet zu tragen, indem er sagte: Unterscheidet euch von den Juden, die weder mit Sandalen oder Schuhen noch mit Knuffs (Ledersocken) beten.

Gelegentlich zog er (s.a.s.) sie während des Gebets aus und setzte dann das Gebet fort, wie Abu Sa' iid al-Khudri berichtete:
„Der Gesandte Allahs (s.a.s.) betete eines Tages mit uns. Während er ins Gebet vertieft war, zog er seine Schuhe aus und stellte sie auf seine linke Seite. Als die Leute das sahen, zogen auch sie ihre Schuhe aus. Als er sein Gebet beendet hatte, sprach er: Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen? Sie antworteten: „Wir sahen dich deine Schuhe ausziehen, deshalb zogen wir unsere Schuhe auch aus." Er (s.a.s.) sagte: Wahrlich Gibril kam zu mir und informierte mich darüber daß Schmutz - oder er sagte: - etwas Schädliches - (in einer anderen Überlieferung: Kot) an meinen Schuhen war; deshalb zog ich sie aus. Darum, wenn einer von euch zur Moschee geht, sollte er seine Schuhe kontrollieren: wenn er Schmutz an ihnen sieht -oder er sagte: etwas Schädliches - (in einer anderen Überlieferung: Kot) soll er sie säubern und in ihnen beten. "

...

quelle: das gebet des propheten Sas

inscha allah ist euch bewusst das man nicht mit schuhen die moschee betreten darf. mit schuhen in diesem fall sind khuffs (leder-socken) gemeint. allah weiß es am besten

bezüglich des bestreichen der schuhe bzw. leder-socken habe ich hier eine fatwa (mit den bedingungen für solch ein wuddu). inscha allah werde ich sie morgen übersetzen oder es findet sich jemand der dies vorher tut, inscha allah.
http://www.islam-qa.com/en/ref/9640/conditions

Wa_salam_wr_wb
#4
bismillah

Salam_wr_wb meine Geschwister,

hierzu gab es damals einen Beitrag von Schwester Muslima89 im Forum was die benetzung mit Wasser angeht, in diesem Falle die Benetzung mit Wasser der Socken. Sehr informativ masha´allah =)

http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3

Insha´allah hilft euch das weiter eure Fragen zu beanworten.

Wa_salam_wr_wb
#5
Salam_wr

es gibt anscheinend eine meinungsverschiedenheit unter den gelehrten darüber, ob die "socken" unbedingt aus leder sein müssen, um darüber mit wasser streichen zu dürfen oder ob dies auch für handelübliche socken gilt, die nicht so dünn sind das die haut durch schimmert.

nach der fatwa ist die korrekte ansicht, das in der folgenden hadith socken gemeint sind. socken (jawrab) im sinne: ein dünner überzug aus wolle, garn etc. zum warmhalten der füsse.

It was narrated that al-Mugheerah ibn Shu’bah said: “The Prophet (peace and blessings of Allaah be upon him) did wudoo’ and wiped over his socks and shoes.” (Narrated by al-Tirmidhi, 92; classed as saheeh by al-Albaani in Saheeh Sunan al-Tirmidhi, no. 86)

es wurde überliefert das al-mugheerah ibn shu´bah sagte: "der prophet Sas vollzog den wuddo und wichte (reinigend) über seine socken und seinen schuhen." ...

http://www.islam-qa.com/en/ref/13954/wip...he%20socks

nun zur oben geposteten fatwa.
http://www.islam-qa.com/en/ref/9640/wipi...he%20socks

ich werde diese nicht übersetzen, ich werde sie inscha allah versuchen wiederzugeben. wenn fehler auftauchen, bitte ich euch mich darauf hinzuweisen, um diese zu verbessern.
:jazak:

die bedingungen des streichens über die socken.

es gibt vier bedingungen die erfüllt sein müssen, damit das überstreichen bzw. das wuddo gültigkeit besitzt.

1. wenn man die socken angezogen hat, muss man sich schon im wuddo-zustand (reinen zustand) befinden. zurück zu führen auf die aussage des propheten, sallalahu alaihi wa salam: "keine sorge, ich zog sie an als ich schon rein war."

2. das die khufoof (ledersocken, die den knöchel bedecken) oder die socken frei von naajis (unreinem, wie blut, eiter, urin, fäkalien etc) sind. wenn die socken unrein sind, ist es nicht gestattet über sie zu streichen.
der beweis:
Abu Sa' iid al-Khudri berichtete:
„Der Gesandte Allahs (s.a.s.) betete eines Tages mit uns. Während er ins Gebet vertieft war, zog er seine Schuhe aus und stellte sie auf seine linke Seite. Als die Leute das sahen, zogen auch sie ihre Schuhe aus. Als er sein Gebet beendet hatte, sprach er: Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen? Sie antworteten: „Wir sahen dich deine Schuhe ausziehen, deshalb zogen wir unsere Schuhe auch aus." Er (s.a.s.) sagte: Wahrlich Gibril kam zu mir und informierte mich darüber daß Schmutz - oder er sagte: - etwas Schädliches - (in einer anderen Überlieferung: Kot) an meinen Schuhen war; deshalb zog ich sie aus.


3. das übersteichen gilt nur beim wuddo (nach einem toilettengang zb.) aber nicht nach einer unreinheit, die ghsul bedarf (sexuelle aktivität).
der beweis:
The evidence for that is the hadeeth of Safwaan ibn ‘Assaal (may Allaah be pleased with him) who said: “The Messenger of Allaah (peace and blessings of Allaah be upon him) commanded us, when we were travelling, not to remove our khufoof for three days and three nights, except in the case of janaabah. But we could keep them on and wipe over them in the case of stools, urine and sleeping.”

der beweis hierfür ist die ahadith von safwaan ibn `assaal :raha: welche besagt: "der gesandte, sallalahu alaihi wa salam, befahl uns, wenn wir verreisten, unsere khufoof (leder-socken) für drei tage und drei nächte nicht auszuziehen, es sei denn, man befindet sich im zustand der janaabah (unreinheit nach sexeueller aktivität). aber wir konnten sie anbehalten und beim wuddo über sie streichen, nach dem schlafen, urinieren und stuhlgang.

4. das überstreichen ist zeitlich begrenzt durch die sharia. für einen nicht-reisenden ist dies ein tag und eine nacht und für einen reisenden ist dies drei tage und drei nächte (siehe ahadith oben).
die zeit beginnt mit dem ersten überstreichen nach dem wuddo der kleinen unreinheit und endet 24 stunden später für den nicht-reisenden und 72 stunden später für den reisenden.

ein beispiel:

gehen wir davon aus das wir am dienstag morgen zu fajr aufstehen und wuddo vollziehen und den ganzen tag im reinen zustand bleiben (das wuddo nicht brechen), isha beten und dann schlafen gehen. nun ist es mittwoch, wir stehen auf und vollziehen den wuddo und STREICHEN ÜBER UNSERE SOCKEN und beten fajr (z.b. 5 uhr). nun startet für uns als nicht-reisender die zeit und endet um 5 uhr des nächsten tages. in dieser zeitspanne können wir so oft wir das wuddo brechen, über die socken streichen.

ist die zeit vom überstreichen der socken abgelaufen und wir befinden uns immernoch im reinen zustand, dann bedeutet das nicht, das durch den ablauf der zeit automatisch die reinheit gebrochen ist. tahaarah (rituelle reinheit) ist im gegensatz zum überstreichen nicht zeitlich begrenzt.

dies sind die bedingungen für das überstreichen der socken. es gibt noch ein paar die manche rechtsschulen anführen, aber diese werden hier nicht besprochen und in zukunft diskutiert.

allah :swt: weiß es am besten

eine noch bessere zusammenfassung der fatwa ist in dem oben genannten link einsehbar.
http://diewahrheitimherzen.de/forum/show...0f394cdeb3
und hier noch was dazu, hätte ich doch nur erst mal gesucht, hätte mir die arbeit sparen können :-(
http://www.as-sunnah.de/modules.php?name...cle&sid=35

Wa_salam_wr
#6
bismillah

Salam_wr_wb

Das, mein lieber Bruder stand auch im beitrag von schwester Muslima89,das ich eingefügt hatte =/

Möge Allah te ala dich trotzallem für deine Mühe belohnen akhii

Wa_salam_wr_wb
#7
Streicht man dann nur über die Schuhe beim wudu ? Also nicht wenn man zB wudu genommen hat und sich danach die Schuhe anzieht? Streicht man dann auch über die Schuhe oder reicht es sie im reinen Zustand angezogen zu haben?
#8
1. Wenn man die Schuhe im reinen Zustand angezogen hat, streicht man dann auch über die Schuhe oder nur wenn man wieder Wudu nimmt?
2. Sagt man etwas bestimmtes wenn man über die Schuhe streicht ?
#9
Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAHi wa Barakatuhu

Wenn du im rituell reinen Zustand bist, sprich du hast Wudu gemacht und danach ziehst du Socken und Schuhe an, so kannst du für 1 Tag über deine Socken und über deine Schuhe streichen. Achtung die 24 Stunden beginnen ab dem Moment, wo du das erste mal über deine Socken/Schuhe gestrichen hast. Etwas bestimmtes zu sagen habe ich bisher niemals gehört. Wallahu a´lim.

Amin zu deiner Du´a.
  


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