11-02-2013, 10:47 PM
...................................
Produkte mit Alkohol
|
11-02-2013, 10:47 PM
...................................
11-02-2013, 10:56 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-02-2013, 10:57 PM von Issa Mönks.)
As Selam Alaykum
wie geht es euch inshallah hoffe ich gut. Es ich wollte mich nicht ein mischen es aber ich muss eben was da zu sagen , es ist so das es nicht nur in Cola so ist das es Alkohol drin ist sondere auch in anderen Getränken und Lebensmittel aber es ist soo das es ein andere Alkohol ist wie der Alkohol der berauschen tut. Das muss man auseinander halten muss und es gibt aussagen Fatwa´s wo die gelehrte sagen das es erlaubt ist. das ist ein beispiel hier zu und das müsste auch für euch die antwort sein inshallah allahu alem baraka allahu fikum As selam Alaykum noch was inshallah Konfitüre und Süßigkeiten mit Alkohol halal oder haram? Kategorie: Essen Das Ständige Komitee Frage: Wie ist die islamische Regelung über Konfitüre und Süßigkeiten, die Alkohol enthalten? Antwort: Wenn das Essen und Trinken davon in großen Mengen berauschend wirkt, ist es verboten diese in kleinen Mengen zu essen oder zu trinken. Ansonsten ist es legitim diese unabhängig von der Menge zu essen oder zu trinken. Möge Allah uns Erfolg geben. Möge der Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten sein. Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile Fataawa al-Lajna ad-Da'ima; Kategorie: Hudud; Band 22; 6. Frage der Fatwa Nummer 6541
11-02-2013, 10:59 PM
,................................................
11-02-2013, 11:04 PM
Ich war eine Niete in Chemie, aber bei mir ist hängengeblieben, dass es ja verschiedene Alkoholgruppen gibt. Auf Cremes zB. ist öfter "denat. Alkohol" unter den Inhaltsstoffen aufgelistet, das ist aber kein "Khamr" im islamischen Sinne. Das hat der Bruder al-Salafi in seinem Beitrag bereits erklärt. Nur weil etwas als "Alkohol" bezeichnet wird, hat es nicht das gleiche Urteil wie der "Khamr", der harām ist. Vielleicht sollten wir ab sofort das Wort "Khamr" benutzen, wenn wir vom verbotenen, berauschenden Alkohol sprechen.
Da der Alkohol in Cola in kleinen Mengen nicht berauscht, ist er kein "Khamr" und somit halāl. (Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.) Nun ein wenig klarer Gülcin?
11-02-2013, 11:04 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-02-2013, 11:06 PM von Issa Mönks.)
Allahu alem aber es gibt bei der Herstellung andere Prozesse das heist so viel wie man kann denn Alkohol Prozentsatz viel herstellen und wenig also hohen und niedrigen Prozentsatz
Allahu Weis am besten baraka allahu fiki schwester umm shayma
11-02-2013, 11:17 PM
Edit.
11-02-2013, 11:35 PM
Ja, der Hadīṭ ist ṣaḥīḥ, wie auch dabei steht.
Meinungsverschiedenheit worüber? Der Ḥadīṭ über die kleinen und großen Mengen wurde ja schon mehrmals zitiert, auf den sich die Gelehrten stützen. Ich fasse nochmal zusammen: - Es gibt verschiedene Arten von Alkohol (schau doch mal in Wikipedia nach) - Im islamischen Kontext ist nur der "Khamr" verboten - Wenn der Anteil des Alkohols in Getränken, Lebensmitteln etc. in kleinen Mengen nicht berauscht, dann ist er auch in großen Mengen ḥalāl und somit nicht als berauschender Khamr zu bezeichnen. Wallāhu aʿlam.
11-02-2013, 11:37 PM
................................................
12-02-2013, 01:34 PM
..........................................
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: |
3 Gast/Gäste |