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Urteil & Beschreibung der Ghusl (Große Waschung)
#1
As Selam Alakyum rahatullah wa barakatuh,
wie geht es euch allen da draußen inshallah ta´ala hoofe ich gut.

Es ist ein wichtiges Thema wie wir richtig denn Ghusl voll ziehen inshallah ta´ala.

Über Ghusl (die große rituelle Waschung) ist das Waschen des ganzen Körpers mit Wasser berichtet. Das Basisurteil beruht auf der Aussage Allahs: „… Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.“ [5:6]

Und Allah sagt: „… O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit - es sei denn, ihr geht bloß vorbei -, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt.“ [4:43]

Ghusl ist unterteilt in:
- Wajib (verpflichtend)
- Mustahab (erwünscht)

Die wajib- (verpflichtende) Ghusl wird nach dem Geschlechtsverkehr verrichtet, ungeachtet dessen, ob man ejakuliert hat oder nicht. Ein Mann muss Ghusl vollziehen, wenn die Spitze seines Gliedes, in den privaten Teil der Frau eindrang, sogar wenn es nur eine Sekunde lang war. Dies basiert auf dem Bericht von Abu Hurairah (radiAllahu anhu), der sagte, dass Allahs Gesandter (sallAllahu alaihi was sallam) sagte: „Wenn ein Mann in eine Frau eindringt, wird die Ghusl für ihn verpflichtend.“ [Bukhari & Muslim] Bei dem Bericht von Muslim steht zusätzlich: „ungeachtet dessen, ob er ejakuliert.“ Für die Frau gilt hierbei dasselbe.

Die Ghusl wird verpflichtend, wenn Samenflüssigkeit austritt und man Spuren davon findet. Dies basiert auf dem Hadith von Umm Salamah. Sie berichtet, dass Umm Sulaim, die Frau von Abu Talha, den Propheten (sallAllahu alaihi was sallam) fragte: "O Gesandter Allahs! Allah schämt Sich nicht der Wahrheit. Ist die Frau zum Ghusl verpflichtet, wenn sie einen feuchten Traum hatte?" Er erwiderte: "Ja! Wenn sie die Flüssigkeit vorfindet.“ [Bukhari & Muslim]

Was den mustahab- (erwünschten) Ghusl angeht, so ist die Ghusl am Freitag (Djumu'ah), sehr erwünscht - außer wenn man schlechten Geruch absondert, denn in diesem Fall ist sie verpflichtend. Dies basiert auf einem Hadith von Abu Said al-Khudry (radiAllahu anhu), in dem er sagt, dass der Gesandte Allahs (sallAllahu alaihi was sallam) folgendes sagte: „Am Tag des Djumu'ah, ist Ghusl für jeden, welcher das Reifealter (Pupertät) erlangt hat, verpflichtend.“ [Bukhari & Muslim]

Außerdem gibt es einen Hadith in Berufung auf Samurah Ibn Djundub (radiAllahu anhu), der sagte, dass Allahs Gesandter (sallAllahu alaihi was sallam) sagte: „Wer am Tag des Djumu'ah Wudu (kleine Waschung) vollzieht, der hat Gutes getan. Und (wer) Ghusl vollzieht, der hat besseres getan.“ [At-Tirmithi; dieser deklariert ihn als hasan]

Die Beschreibung der Ghusl
Man sie auf zwei Arten verrichten:

Die „Teilweise Ghusl“: Man wäscht den Kopf und den Rest des Körpers (vollständig).

Die „Ausführliche Ghusl“: Diese wird uns durch einen Hadith in Berufung auf 'Aischa
(radiAllahu anha) berichtet und ist von Bukhari und Muslim aufgezeichnet. Sie sagte: "Wenn der Prophet (sallAllahu alaihi was sallam) die Ghusl wegen Janabah vollzog, begann er mit dem waschen der Hände. Dann goss er Wasser mit der rechten in die linke Hand und wusch (mit der linken) seinen Intimbereich. Dann vollzog er Wudu. Als nächstes nahm er Wasser und fuhr mit seinen Fingern durch seine Haarwurzeln. Dann schüttete er drei Handvoll Wasser über seinen Kopf. Dann fuhr er damit fort, Wasser über den Rest seines Körpers zu gießen und wusch am Ende seine Füße." [Berichtet bei Muslim Nr. 479. Der Hadith bei Bukhari, wird in Berufung auf Maimunah berichtet.]

Das bedeutet, dass vor der ausführlichen Ghusl, die (kleine) Waschung (Wudu) verrichtet wird, aber die Füße am Ende gewaschen werden, (erst) nachdem der Körper gewaschen wurde.

Vor der teilweisen Ghusl wird keine Waschung verrichtet. Beide Arten der Ghusl sind gültig.

Falls eine Frau ihre Haare gebunden trägt, muss sie diese nicht lösen, wenn sie Ghusl vollzieht.
Dies basiert auf dem Hadith von Umm Salamah (radiAllahu anha), er wurde bei Muslim in seinem Sahih aufgezeichnet. Darin sagte sie: „Oh Gesandter Allahs, ich bin eine Frau mit vielen Zöpfen auf meinem Kopf. Soll ich sie lösen, wenn ich Ghusl mache, aufgrund von Janabah und Menstruation? Er (sallAllahu alaihi was sallam) antwortete: „Nein, es reicht, wenn du drei Handvoll Wasser über deinen Kopf schüttest.“

Schaikh 'Abdullah Ibn Salih al-'Ubaylan
Aus dem Buch „ As-Salaat“ - Seite 23-25
#2
As selam Alakyum rahmatullah wa barakatuh,

habe noch was gefunden zu dem Thema ein bisschen detaillierter:

Füße nach Beenden der Ghusl od. vorher waschen?

‘Aa’ishah (radiya-llahu ‘anha) sagte:

„Wenn der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) im Falle von Janabah Ghusl vollzog,

begann er damit seine Hände zu waschen, dann
wusch er sein Geschlechtsteil mit der linken Hand. Danach
vollzog er Wuduu’ wie für das Gebet, dann nahm er Wasser und nässte damit seine Haarwurzeln ein, indem er seine Finger dafür benutzte. Wenn er sah, dass seine Haarwurzeln gründlich durchnässt waren,
goss er drei Hände voll Wasser über seinen Kopf, um anschließend
den Rest des Körpers mit Wasser zu übergießen.“ (Al-Bukhari 273; Muslim 316)

Maimuunah (radiya-llahu ‘anha) berichtete:

„Ich brachte dem Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam) Wasser, um Ghusl nach Janabah zu verrichten.

Er wusch seine Hände zwei oder drei Mal, dann
tauchte er seine Hand in die Schüssel und goss etwas Wasser über seinen
Intimbereich, während er diesen mit seiner linken Hand wusch. Dann
strich er seine linke Hand auf dem Boden entlang und rieb sie kräftig. Dann
vollzog er Wudu‘ wie für das Gebet, danach goss er drei Hände voll Wasser über seinen Kopf, um anschließend den Rest des Körpers zu waschen. Dann trat er zur Seite und wusch seine Füße.“ (Al-Bukhari 265; Muslim 317)

Shaykh Ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) bevorzugte die Ansicht, dass es besser ist, die Füße während der Wudu’ zu waschen, es sei denn, man hat eine Entschuldigung. Er sagte in ‚AschScharh al-Mumti’‘ (1/213): „Die Formulierung ‚Dann trat er zur Seite und wusch seine Füße‘ bedeutet:

Nachdem er (salla-llahu alayhi wa sallam) seine Ghusl beendet hatte, wusch er seine Füße an einem anderen als dem ersten Platz.
Es scheint gemäß den Worten des Autors, eine bestätigte Sunnah zu sein, selbst wenn der Platz sauber ist, wie in unseren Badezimmern heute. Es scheint mir, dass man seine Füße an einem anderen Platz waschen sollte, wenn es nötig ist, im Falle wenn der Boden aus Schmutz besteht, weil wenn er sie wäscht, seine Füße vom Boden dreckig würden. Dies wird durch die Tatsache angezeigt, dass der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) gemäß dem Hadith von
'Aischa nicht seine Füße nach der Ghusl wusch und der Bericht, dass er seine Füße wusch, ist schwach (daa’if). Die Korrekte Ansicht ist die, dass er seine Füße nur im Hadith von Maimunah wusch.“

Bismillah“ sagen beim Verrichten von Ghusl

Das Sagen von „Bismillah“ beim Verrichten von Ghusl und Wudu’ ist mustahabb gemäß der Mehrheit der Fuqahaa’, und die Hanbalis sagten dass es verpflichtend ist.

Shaykh ibn ‘Uthaymiin (rahimahullah) sagte: Das Sagen von „Bismillaah“ ist gemäß unserer Madhab verpflichtend, wie es auch im Falle von Wudu’ ist. Es gibt keinen Text dazu, außer dass es heißt: „Es ist verpflichtend im Falle von Wudu, deshalb ist dies erst Recht so im Falle von Ghusl, weil dies die große Reinigung ist.“ Aber die korrekte Ansicht ist die, dass es nicht verpflichtend ist, weder im Fall von Wudu’ noch bei Ghusl. (Asch-Scharh al-Mumti’)

Imam Ahmad (rahimahullah) sagte diesbezüglich: „Es gibt keine Sahih-Überlieferung des Propheten (salla-llahu alayhi wa salam) bezüglich der Basmalah bei der Wudu‘.“ Aus diesem Grund sagten al-Muwaffak (Besitzer des 'Al-Mughni') und andere, dass die Basmalah bei Wudu‘ nicht Waajib, sondern eine Sunnah ist.

Ausspülen von Mund u. Nase bei Ghusl

An-Nawawi sagte, während er die Meinungsverschiedenheiten zu diesem Punkt diskutierte:

„Die Ansicht der Gelehrten zum Ausspülen des Mundes und der Nase sind vier:

1. Dass diese Handlungen zwei der Sunan von Wudu’ und Ghusl sind. Dies ist unsere
Ansicht (Shaafa’i).

2. Dass sie verpflichtend und Bedingungen sowohl bei der Wudu’ als auch bei der Ghusl sind, von denen ihre Gültigkeit abhängt. Dies ist die bekannte Ansicht von Ahmad.

3. Dass sie bei der Ghusl verpflichtend sind, aber nicht bei der Wudu‘. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifah und seinen Gefährten.

4. Dass das Ausspülen der Nase, aber nicht des Mundes verpflichtend im Wudu’ und
Ghusl ist. Dies wurde von Ahmad berichtet und Ibn al-Mundhir sagte: ‚Dies ist meine
Ansicht.‘“ (Al-Majmuu’ 1/400)

Shaykh Ibn ‘Uthaymin (rahimahullah) sagte: „Unter den Gelehrten gibt es manche, welche sagen, dass Ghusl ohne sie (d.h. das Ausspülen des Mundes u. der Nase) nicht gültig ist, so wie es auch der Fall bei der Wudu‘ ist. Und es wurde gesagt, dass sie gültig ohne sie sind.

Die korrekte Ansicht ist die Erstere, weil Allah sagt: „dann reinigt euch.” (Surah Al-Maa'idah 5:6), und dies beinhaltet den gesamten Körper. Das Innere der Nase und des Mundes sind Teile des Körpers, welche gereinigt werden müssen. Deshalb befahl der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) dies in der Wudu’, weil sie in den Worten Allahs enthalten sind: „wascht euch das Gesicht“ (Surah Al-Maa’idah 5:6). Da sie im Waschen des Gesichtes enthalten sind und in dem enthalten sind, was bei der Wudu’ gereinigt werden muss, sind sie auch in der Ghusl enthalten, weil die Reinigung in dem Fall noch wichtiger ist.“ (Asch-Scharh al-Mumti’)
#3
As selam alaykum rahmatullah wa barakatuh,

Ghusl erforderlich, doch Gebetszeit sehr knapp - Tayammum erlaubt?

At-Tirmidhi (177), An-Nasaa’i (615), Abu Dawud (437) und Ibn Maajah (698) berichteten von Abu Qataadah, welcher sagte:

„Sie erzählten dem Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) dass sie das Salah verschlafen hatten. Er sagte: ‚Es gibt kein schuldhaftes Verhalten, wenn man schläft, vielmehr gibt es das, wenn man wach ist. Wenn einer von euch das Gebet vergisst oder verschläft und das Gebet verpasst, dann lasst es ihn beten, wenn er sich daran erinnert.‘” (As-Sahihayn; Als Sahih von Schaykh Al-Albaani in ‚Sahih al-Tirmidhi‘ eingestuft)

Ibn Qudaamah sagte, indem er die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten erklärte: „Wenn Wasser vorhanden ist, aber wenn die Mühe es zu erreichen und es zu nutzen, bewirken würde, dass man sein Gebet verpasst, dann ist es trotzdem nicht erlaubt, Tayammum zu verrichten, sei es dass man zuhause ist oder unterwegs, gemäß der Mehrheit der Gelehrten, inklusive Asch- Schaafa’i, Abu Thawr, Ibn al-Mundhir, und As-haab al-Ra’i.

Jedoch wurde von Al-Awzaa’i und Ath-Thawri berichtet, dass man in dem Fall Tayammum verrichten darf. Dies wurde von Al-Walid ibn Muslim berichtet.“ (Al-Mughni 1/166)

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah (rahimahullah) sagte: „Wenn eine Person am Ende der Zeit für das Salah aufwacht und wenn sie dabei Junub ist und wenn sie Angst hat, dass sie ihr Gebet verpasst, falls sie Ghusl verrichtet, sollte sie trotzdem Ghusl verrichten und beten, selbst wenn die Zeit des Gebets zu Ende geht.

Das Gleiche gilt für den, der vergessen hat (, und sich erst kurz vor Ende der Gebetszeit daran erinnert).“ (Al-Ikhtiyaaraat al-Fiqhiyyah)
  


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