Allahu A´lam,
Scheich Sahil ibn Al-´Uthaymien hat auch darauf hingewiesen, ob er jetzt dies von ihm hat oder von einem anderen Gelehrten, weiß ich nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=q0v4f0mmAU0
Ich habe nur von dem Scheich nicht gehört dass er die 4. Bedingung erwähnt hat, jedoch ist das selbstverständlich, denn das erwähnt auch Scheich Salih Fawzan hier:
http://www.alfawzan.af.org.sa/node/2306
nämlich dass jeder verpflichtet ist, das Abscheuliche oder Verbotene mindestens mit dem Herzen zu Hassen, jedoch mit dem Händen zu beseitigen, dürfen und können nur die Leute welche Autorität haben. Und es mit der Zunge zu tun, sollte in Unterrichten und Sitzungen getan werden.
Wie z.b. kann nicht jeder Polizei spielen und die Leute auf der Straße etwas verbieten oder gebieten oder die Kriminellen einsperren, auch wenn sie eine Straftat begangen haben und man vielleicht gut meint und Recht hat, jedoch die Autorität hat man nicht.
Das ist natürlich ein Thema welche am besten mit Beweisen und Beispielen erläutert werden muss. Inscha-Allah findet sich irgendwann eine Gelegenheit.
Wallahu a´lam