19-07-2008, 05:54 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-07-2008, 05:55 PM von Sirat al-Mustaqim.)
Assalamu Alaikum,
jazaakum Allahu khairan.
Ja, Ukhti, das ist damit gemeint.
Der Prophet sagte in Bezug darauf: "... lasst sie sich von dem Parfüm waschen, wie sie sich von Janaba wäscht." [Nasa'i, von Sheikh Al-Albani als saheeh klassifiziert]
Ich weiß jedoch nicht, ob es als Pflicht zu betrachten ist, ich habe nichts finden können das darauf hinweist, dass es eine Pflicht ist, Fakt aber ist, dass das Parfürmieren definitiv nicht zu den Handlungen gehört, die unrein machen, weder führt das Parfürmieren die kleine Unreinheit (Hadath Al-Asghar - was Wuddu erfordert), noch die große Unreinheit (Hadath Al-Akbar - was Ghusl erfordert) herbei.
Es geht ausschließlich darum, wie Ibn Hajar (rahimahullah) in seiner Erklärung zum Hadith von Sahih Muslim sagt, dass das Parfürmieren schwerwiegende Folgen haben und zu Versuchungen und Übel führen kann, dazu gehört ebenso das Tragen von schöner Kleidung, sichtbarer Schmuck etc. Aber die Frau kann z.B. daheim beten und gleichzeitig parfürmiert sein.
Es gibt ja bestimmte Fälle die Ghusl erfordern, die von den Gelehrten genau festgelegt worden sind, dazu gehören: bei Geschlechtsverkehr (auch wenn es nicht zur Ejakulation kam), bei Ejakulation (auch ohne Geschlechtsverkehr), bei der Menstruation, beim Wochenfluss, beim Tod eines Muslim, bei der Annahme des Islam.
Wenn es wirklich eine Pflicht wäre Ghusl zu vollziehen, nachdem sich die Frau parfürmiert und aus dem Haus geht, dann hätte das in den Fiqh-Büchern der Gelehrten auch stehen müssen und zu den Handlungen aufgezählt werden müssen, die Ghusl erfordern, aber das tut es nicht.
wa Allahu a´lam.
jazaakum Allahu khairan.
Zitat:Denn ich hatte mal in einem Vortrag gehört, daß damit gemeint ist, daß die Frau, welche sich parfümiert hat und damit draußen war, während ein Nichtmahram ihren Duft gerochen hat, danach Gusl (Ganzkörperwaschung) machen muß, ansonsten würde ihr Gebet nicht angenommen.(Es ist wie, wenn sie durch die Parfümierung unrein geworden wäre in solch einem Fall....AllahuAlim).
Ob jemand dazu etwas weiß? Also ob mit dem "Waschen" im Hadith der Gusl gemeint ist.
Ja, Ukhti, das ist damit gemeint.
Der Prophet sagte in Bezug darauf: "... lasst sie sich von dem Parfüm waschen, wie sie sich von Janaba wäscht." [Nasa'i, von Sheikh Al-Albani als saheeh klassifiziert]
Ich weiß jedoch nicht, ob es als Pflicht zu betrachten ist, ich habe nichts finden können das darauf hinweist, dass es eine Pflicht ist, Fakt aber ist, dass das Parfürmieren definitiv nicht zu den Handlungen gehört, die unrein machen, weder führt das Parfürmieren die kleine Unreinheit (Hadath Al-Asghar - was Wuddu erfordert), noch die große Unreinheit (Hadath Al-Akbar - was Ghusl erfordert) herbei.
Es geht ausschließlich darum, wie Ibn Hajar (rahimahullah) in seiner Erklärung zum Hadith von Sahih Muslim sagt, dass das Parfürmieren schwerwiegende Folgen haben und zu Versuchungen und Übel führen kann, dazu gehört ebenso das Tragen von schöner Kleidung, sichtbarer Schmuck etc. Aber die Frau kann z.B. daheim beten und gleichzeitig parfürmiert sein.
Es gibt ja bestimmte Fälle die Ghusl erfordern, die von den Gelehrten genau festgelegt worden sind, dazu gehören: bei Geschlechtsverkehr (auch wenn es nicht zur Ejakulation kam), bei Ejakulation (auch ohne Geschlechtsverkehr), bei der Menstruation, beim Wochenfluss, beim Tod eines Muslim, bei der Annahme des Islam.
Wenn es wirklich eine Pflicht wäre Ghusl zu vollziehen, nachdem sich die Frau parfürmiert und aus dem Haus geht, dann hätte das in den Fiqh-Büchern der Gelehrten auch stehen müssen und zu den Handlungen aufgezählt werden müssen, die Ghusl erfordern, aber das tut es nicht.
wa Allahu a´lam.