23-09-2008, 11:31 PM
Zitat:die den Zwang verbieten.
Welchen Zwang?
In der Ayah geht es darum, dass die Sklavinnen von ihren Besitzern nicht zur Prostitution gezwungen werden können. Das bedeutet aber nicht, dass der Besitzer keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen haben darf.
Im Tafsir von Ibn Kathir wird dazu berichtet, dass es bei Arabern zur damaligen Zeit üblich war, die Sklavinnen als Prostituierte arbeiten zu lassen, um dann den Lohn von ihnen zu entreißen und manchmal sogar damit ihr gesellschaftlicher Status steigt, wenn diese Kinder, die durch die Prostitution entstanden sind, bekommen.
Zitat:Und wenn ein Mann jetzt zB. 4 Frauen hat und diese sind ihm noch nicht genug, dann kann er sich noch ein paar Sklavinnen zulegen.... ????????????????????????????
Ja, darf er. Aber bedenke zunächst einmal, dass der Mann gerecht sein muss zwischen seinen 4 Frauen. Er muss in der Lage sein, ihnen die gleiche Zeit zu gewähren und sie versorgen zu können. Das ist schon Belastung genug. Einer Sklavin muss er zwar nicht die gleiche Zeit zuteilen, aber trotzdem muss er sie versorgen. Sie muss von dem essen, was er isst, von dem trinken, was er trinkt und sich mit dem kleiden, was er kleidet. Sie darf also nicht benachteiligt werden in der Versorgung. Hinzu kommt sowieso noch, dass es heutzutage nicht so leicht ist, an Sklavinnen im wirklich islamischen Sinne zu kommen...
Im Übrigen gibt es in Zaadul Ma'ad von Ibn Al-Qayyim rahimahullah eine Liste, wie viele Sklaven und Sklavinnen unser Prophet sallallahu 'alaihi wa sallam besaß. Sie sind mit ihren Namen aufgelistet.
Alhamdulillah, der Islam ist die Wahrheit und unser aller Schöpfer und der Herrscher des Universums hat alles durch Seine Weisheit bestimmt.
[24:51] Doch die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit Er zwischen ihnen richten möge, ist nichts anderes als: "Wir hören und wir gehorchen." Und sie sind es, die Erfolg haben werden.
Möge Allah ta'ala uns zu den Erfolgreichen gehören lassen!
P.S: Da war jemand schneller. BarakAllahu fiik, Bruder Ibn Adam. Aber eine Sache zu dem, was du gepostet hast:
Zitat:es sei denn Sie ist verheiratet
Ich weiß zwar nicht, wie du das gemeint hast, damit es jedoch zu keinen Missverständnissen kommt: Wenn die Frau verheiratet war, bevor sie zur Sklavin wurde, dann wird diese Ehe durch die Gefangennahme ungültig. Wenn sie als Freie verheiratet war, dann wird diese Ehe durch den Sklaven-Status aufgehoben. Haram ist es für den Besitzer Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben, wenn sie heiratet, während sie schon den Status einer Sklavin ist. Steht auch in der Fatwa oben.
Wa Allahu a'lam