27-09-2008, 06:16 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-09-2008, 06:41 AM von IbnAdam.)
As Selamun Aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh
Ich habe einige fragen die mir seit einpaar Tagen im Kopf rumschwirren.Es sind nur theoretische Fragen,daher ich bin selbst nicht in der Situation,ich bin glücklich wenn ich eine Saliha insaAllah heiraten kann aber mich interessieren die Antworten insaAllah.
Als erstes wenn ich eine Ledige und eine Geschiedene,oder zwei geschiedene Schwestern heiraten würde.Und die (eine) geschiedene Schwester hätte ein Kind (oder mehr) und mit der anderen Ehefrau habe ich ein Kind.Sind diese Kinder dann Mahrams? Ich denke mal nicht da ich bisher nie etwas davon gehört habe das Stiefgeschwister eben Mahrams wären? Das heisst doch das zb. (im Falle das das Kind der Geschiedenen ein Junge wäre) meine Tochter oder auch meine andere Ehefrau sich auch Zuhause bedecken müssten wenn der Junge in die Pupertät kommt nicht war? Ich bin ja nicht mit dem Jungen verwandt,und es gibt keine Blutsverwandtschaft zwischen ihm und meiner (Frau oder) Tochter,also könnte Er sie auch heiraten? Umgekehrter Fall natürlich genau das gleiche.Oder sind dem Jungen die Nachkommenschaft des Mannes der Mutter verwehrt? Ich denke mal nicht oder? Und noch was,man kann die Kinder ja zu Milchgeschwistern machen dadurch das man dem Kind halt von der Muttermilch der anderen Frau zu trinken gegen würde.Aber wie lange darf man das,bis zu welchem Alter? Die zwei Jahre Stillzeit,also bis es 2 Jahre alt ist oder bis 4,6,7 Jahre ? Ich denke wascheinlich das erste aber darauf kommts ja nicht an was ich denke,wie ist das geregelt? Mir ist klar das das Kind es als Nahrung aufnehmen muss,also nicht nur ein einziges mal.
Dann noch etwas wegen kranken und behinderten Schwestern.Darf man(n) eine Schwester heiraten die Totkrank ist? Wo zumindest die Ärtze sagen das sie nur wenige Monate,vieleicht nicht mal ein Jahr zu leben hat? zb. wegen Krebs oder Aids? Wo eben von vornerein klar ist das man mit ihr keine (normale) Familie aufbauen kann (Kinder).Wegen Aids,oder zb. bei einer Schwester die aus einem Kriegsgebiet kommt,die es durchlebt hat das ihr Männer schreckliches angetan haben und Sie deswegen einfach absolut zu ist für körperlichen Kontakt mit einen Mann,darf man solche Schwestern trotzdem heiraten und einfach mit ihnen keine Intimitäten (in beidseitigem Einverständnis) haben? Aber diese Frage ist eher generell,muss ich mit einer Schwester mit der ich heirate auch Beischlaf haben,ist dies eine Pflicht in einer Ehe auch wenn ich keine Zina befürchte (andere Ehefrau) und Sie,die zweite Ehefrau keinen Wunsch danach hat? Ich weiss das der Mann die Vesorgung,die Zeit und Aufmerksamkeit gerecht aufteilen muss,da ist der Beischlaf inbegriffen nicht wahr,und daher leutet die Antwort wascheinlich "Ja" oder? Ich weiss sind einige Fragen,wie gesagt würde ich einfach gerne wissen wie so etwas geregelt ist insaAllah.
Mögen wir insaAllah alle als Muslime sterben,Amin.
Wa Aleykum As Selam wa rahmatullahi wa barakatuh
Ich habe einige fragen die mir seit einpaar Tagen im Kopf rumschwirren.Es sind nur theoretische Fragen,daher ich bin selbst nicht in der Situation,ich bin glücklich wenn ich eine Saliha insaAllah heiraten kann aber mich interessieren die Antworten insaAllah.
Als erstes wenn ich eine Ledige und eine Geschiedene,oder zwei geschiedene Schwestern heiraten würde.Und die (eine) geschiedene Schwester hätte ein Kind (oder mehr) und mit der anderen Ehefrau habe ich ein Kind.Sind diese Kinder dann Mahrams? Ich denke mal nicht da ich bisher nie etwas davon gehört habe das Stiefgeschwister eben Mahrams wären? Das heisst doch das zb. (im Falle das das Kind der Geschiedenen ein Junge wäre) meine Tochter oder auch meine andere Ehefrau sich auch Zuhause bedecken müssten wenn der Junge in die Pupertät kommt nicht war? Ich bin ja nicht mit dem Jungen verwandt,und es gibt keine Blutsverwandtschaft zwischen ihm und meiner (Frau oder) Tochter,also könnte Er sie auch heiraten? Umgekehrter Fall natürlich genau das gleiche.Oder sind dem Jungen die Nachkommenschaft des Mannes der Mutter verwehrt? Ich denke mal nicht oder? Und noch was,man kann die Kinder ja zu Milchgeschwistern machen dadurch das man dem Kind halt von der Muttermilch der anderen Frau zu trinken gegen würde.Aber wie lange darf man das,bis zu welchem Alter? Die zwei Jahre Stillzeit,also bis es 2 Jahre alt ist oder bis 4,6,7 Jahre ? Ich denke wascheinlich das erste aber darauf kommts ja nicht an was ich denke,wie ist das geregelt? Mir ist klar das das Kind es als Nahrung aufnehmen muss,also nicht nur ein einziges mal.
Dann noch etwas wegen kranken und behinderten Schwestern.Darf man(n) eine Schwester heiraten die Totkrank ist? Wo zumindest die Ärtze sagen das sie nur wenige Monate,vieleicht nicht mal ein Jahr zu leben hat? zb. wegen Krebs oder Aids? Wo eben von vornerein klar ist das man mit ihr keine (normale) Familie aufbauen kann (Kinder).Wegen Aids,oder zb. bei einer Schwester die aus einem Kriegsgebiet kommt,die es durchlebt hat das ihr Männer schreckliches angetan haben und Sie deswegen einfach absolut zu ist für körperlichen Kontakt mit einen Mann,darf man solche Schwestern trotzdem heiraten und einfach mit ihnen keine Intimitäten (in beidseitigem Einverständnis) haben? Aber diese Frage ist eher generell,muss ich mit einer Schwester mit der ich heirate auch Beischlaf haben,ist dies eine Pflicht in einer Ehe auch wenn ich keine Zina befürchte (andere Ehefrau) und Sie,die zweite Ehefrau keinen Wunsch danach hat? Ich weiss das der Mann die Vesorgung,die Zeit und Aufmerksamkeit gerecht aufteilen muss,da ist der Beischlaf inbegriffen nicht wahr,und daher leutet die Antwort wascheinlich "Ja" oder? Ich weiss sind einige Fragen,wie gesagt würde ich einfach gerne wissen wie so etwas geregelt ist insaAllah.
Mögen wir insaAllah alle als Muslime sterben,Amin.
Wa Aleykum As Selam wa rahmatullahi wa barakatuh