27-09-2008, 12:42 PM
Also zunächst einmal: Alhamdulillah, dass es noch Brüder gibt, die sich darüber Gedanken machen. Erst letztes Wochenende habe ich nämlich zwei geschiedene Schwestern mit jeweils einem Kind kennengelernt, die wirklich Pech bei der Wahl ihrer Ehemänner hatten. Das waren Schwestern, die wirklich für ihren Charakter und für ihre Stärke zu bewundern waren, aber leider hat die Gesellschaft (Ummah) sie ausgegrenzt und allein dies ist der Grund, warum sie niemand mehr heiraten möchte, wo doch das beste Beispiel, dem wir Folge leisten MÜSSEN, geschiedene und verwitwete Frauen sogar ehelichte und sie nicht anders behandelte als andere Frauen.
Zu deinen Fragen:
In der folgenden Fatwa wird gefragt, ob ein Junge seine Stiefschwester heiraten darf. http://www.islam-qa.com/en/ref/33711/step-son
Die Antwort ist wie folgt: Die Stieftochter ist mahram für dich, jedoch nicht für den Sohn. Dies bedeutet, dass die Stieftochter dann Hijab tragen muss und sie theoretisch auch heiraten dürfen. Was aber die Stiefmutter des Sohnes betrifft, also die Mutter der Stieftochter, so ist sie mahram für den Sohn. Dazu hatten wir schon einige Threads (z.B. schwiegersohn...mahram?) Dort gibt es auch eine Abbildung.
Natürlich ist dies eine etwas schwierige Situation, jedoch leben die Frauen meistens in getrennten Wohnungen. Ist es nicht sogar so, dass die Frauen ein Recht darauf haben, getrennte Wohnungen zu haben? Irgendwie schwirrt mir da etwas im Kopf herum, aber ich bin mir gerade nicht sicher. Daher könnte man das Zusammenkommen vermeiden, Allahu a'lam. Zumal nicht jede Frau unbedingt Kontakt zu einer weiteren Frau des Mannes haben will. Man muss schauen, wie da die Frauen denken.
Ich kenne Fälle, in denen die Frauen wie beste Freundinnen sind, jedoch wiederum Fälle, in denen die Frauen überhaupt nichts miteinander zu tun haben wollen und dann auch nicht haben.
Wie alt ein Kind sein darf, damit die Kinder als Milchgeschwister zählen, weiß ich leider nicht. InschaAllah kann dir jemand anders darauf antworten.
Zu deinen nächsten Fragen: SubhanAllah auf islam-qa gibts exakt die gleichen Fragen, wie du sie stellst.
In dieser Fatwa (http://www.islam-qa.com/en/ref/69742/mar...ck%20woman) wird gesagt, dass es nicht verboten ist, aber dass sich beide Seiten erstens darüber bewusst sind, auf was sie sich da einlassen und die Seite, die die Krankheit trägt, muss der anderen Seite ganz klar und offen darlegen, in welcher Situation er/sie sich befindet. Hat die Person AIDS muss sie der anderen Seite davon berichten, damit diese erstens weiß, dass die Person krank ist, aber auch, damit sie weiß, auf was sie sich einlässt. Genauso handelt es sich auch bei Krebs-Kranken bzw. allen anderen Krankheiten.
Wa Allahu a'lam
Was deine letzte Frage betrifft: Wenn du nicht Gefahr läufst, Zina zu begehen und eine deiner Frauen nicht das Bedürfnis nach dem Beischlaf hat, dann könnt ihr unter euch vereinbaren, dass ihr eine Ehe ohne intime Beziehungen führt. Das Thema ist etwas ausführlicher.
Falls du Englisch verstehst, siehe folgende Fatwa: http://www.islam-qa.com/en/ref/97478/mar...ck%20woman
Wenn nicht, dann übersetze ich inschaAllah das wichtigste, wenn ich die Zeit finde.
InschaAllah konnte ich dir helfen.