07-05-2011, 11:26 PM
Imam Ibn Kathir (Rahimahullah) sagt: "Leute saßen um Marwan und Hadhrat Zaid ibn Thabit war auch dort. Er [Zaid] sagte: "Wir waren gewohnt zu rezitieren aus dem Quran, dass der verheiratete Ehebrecher und die Ehebrecherinn zu Tode gesteinigt werden." Marwan fragte: "Wieso habt ihr es dann nicht in den Quran(Mushaf) geschrieben?" Er sagte: "Höre: Als wir darüber sprachen, gingen wir zu Umar ibn Khattab und er erzählte uns: "Ein Mann kam zum Propheten (Sallallahu alayhi wa sallam) und er fing an über die Ayah der Steinigung zu reden. Einer in der Versammlung sagte: "O Gesandter Allahs! Schreibe diese Ayat nieder!" Rasulullah Sallallahu alayhi wa sallam sprach: "Ich kann diese Ayat nicht mehr niederschreiben noch eine ähnliche/gleiche." Dieser Hadith wurde überliefert von Nasi. Deswegen ist es durch diese Ahadith bewiesen, dass die Ayah von Radschm(Steinigung) am Anfang ein Teil der Rezitation war und später seine Rezitation abrogiert wurde und sein Gesetz aber bestehen blieb, wa Allahu Alam." [Tafsir ibn Kathir]
Imam Ibn Hadschar Asqalani sagt: "Umar sagte: "Als dieser Vers herabkam ging ich zum Propheten und fragte ihn: "Soll ich es niederschreiben?" Es war, als würde er großen missgefallen darin haben"....Durch diese Ahadith ist bewiesen, dass die Rezitation der Ayah aufgehoben wurde, doch das Gesetz blieb." [Fathul Bari, Nr.6327]
Ebenfalls bestätigt dies Imam Nawawi und darin herrscht Idschma der Gefährten und Tabiin.