09-07-2011, 08:41 PM
(05-07-2011, 03:22 PM)Abu Darda schrieb: Selbst die Suren in im Gebet sind nicht Pflicht. Es gibt Gelehrte die streiten sich über Al-Fatiha.
Bruder,
Wie kommst du darauf zu behaupten, dass die Al-Fatiha nicht Pflicht sein könnte? Dass sich die Gelehrten darüber streiten, ob sie Pflicht ist oder nicht, lese ich hier zum ersten Mal!
Die Fatiha ist sogar eine Säule im Gebet! Eine Säule ist etwas, was noch wichtiger ist als eine Pflicht. Denn wenn eine Säule im Gebet weggelassen wird, ist das ganze Gebet ungültig!
Alle Gelehrten sind sich meines Wissens einig, dass die al-Fatiha eine Säule des Gebets ist und wer sie nicht kann oder im Gebet auslässt, dessen Gebet ist nichtig und hat keinen Wert! Es ist als wenn er kein Gebet verrichtet hätte!
Siehe hier die Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebets:
http://www.salaf.de/swf/ibd0002.swf
(Die Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebets)
Dann möchte ich deine Aussage doch stark anzweifeln, dass es nicht Pflicht ist, den Qur'aan zu lernen! Das Buch Allahs zu lernen und die Religion zu lernen, ist Pflicht für jeden Muslim, ob Mann oder Frau!
Der Ehemann hat u.a. die Pflicht, seine Ehefrau im Islam zu unterrichten, weil Allah den Männern im Qur'aan gebietet, ihre Familien vor dem Höllenfeuer zu retten!
Wenn er es nicht selber tun kann oder will, dann muss er mindestens dafür sorgen, dass seine Ehefrau sich das islamische Wissen woanders holen kann, wie z.b. bei Schwesterntreffen oder Moscheebesuchen.
Da der Mann zwar das Recht hat, seiner Frau zu verbieten ohne seine Erlaubnis das Haus zu verlassen, so hat er jedoch kein Recht, ihr den Moscheegang zu verbieten. Einige Gelehrten setzen den Moscheegang mit Halaqas gleich. Halaqas sind Treffen von Schwestern, um den Islam, den Qur'aan zu lernen.
Deshalb kann man deine Aussage, dass es Pflicht ist, dem Ehemann im Fall der Schwester, die den Qur'aan bei solchen Halaqas lernen will, zu gehorchen ebenfalls stark anzweifeln!
Denn Gehorsam gegenüber einem Geschöpf (sei dies der Ehemann, die Eltern oder der Führer eines Landes) gibt es im Islam grundsätzlich nur in erlaubten Dingen und Dingen, die im Einklang mit den Geboten Allahs stehen. Wenn der Ehemann seiner Frau verbietet, den Islam zu lernen und er ihn ihr auch nicht selber beibringt, dann hat sie meines Wissens nicht mehr die Pflicht auf ihn zu hören!
In solch einem Fall kann sie zu solchen Schwesterntreffen gehen, wenn sie dort den Qur'aan lernen kann und muss nicht auf ihren Mann hören!
Und Allah weiß es am Besten!