03-04-2012, 08:52 PM
(03-04-2012, 08:11 PM)Abdu rRahman schrieb:(03-04-2012, 06:42 PM)Sadiqa schrieb:(03-04-2012, 09:33 AM)Abdu rRahman schrieb:(02-04-2012, 04:39 PM)Sadiqa schrieb: Salam alikum, wrwb,
dass wir Muslime nach den Gesetzen des Islams handeln müssen, das ist klar, das ist die eine Seite. Das steht gar nicht zur Debatte.
Es gibt aber viele muslime Leute, die in Deutschland heiraten vor einem Standesamt und die sich am Ende auch von einem Gericht scheiden lassen müssen. Und das kann man ja nun mal nicht wegwischen.
Ja und weil wir nach den Gesetzen Allahs handeln, ist auch so ein RICHTERSPRUCH von einem nichtmuslimischen Gericht für uns persönlich eigentlich IRRELEVANT. Man heiratet als Muslim standesamtlich usw. eigentlich nur aus dem Grunde, damit man eine Heiratsurkunde bekommt und nicht, weil man diese Gesetze und Gerichte, die gegen die Gesetze Allahs sind, anerkennt. Wenn jemand diese Gesetze als gültig anerkennt, die im Widerspruch zu den Gesetzen Allahs sind und mit den Gesetzen Allahs gleichstellt oder sogar höher stellt, dann würde derjenige damit Schirk (Beigesellung) begehen und einen anderen Gesetzgeber neben Allah s.w.t. akzeptieren.
Möge uns Allah s.w.t. davor bewahren. Amin.
Salam alikum, wrwb,
das ist es, was ich meinte. Hier muss man das eben tun, wegen den Urkunden. Das heißt ja nicht, dass man diese Sache höher stellt als Allahs Gesetze. Man muss nicht immer was reininterpretieren, was nicht gesagt wurde, nur weil was erklärt wurde.
Wa salam
Also ich möchte wirklcih nicht dieses Thema in die Länge ziehen, aber ich merke, dass du ein wenig stur bist Schwester und jetzt auch noch unterstellst, dass man dir etwas reininterpretiert hat, was nicht gesagt wurde.
Ich weiss nicht ob du deine Worte schon vergessen hast. Ich würde dich bitten nochmal deine Worte zu lesen, die du geschrieben hast am Anfang, wo die Rede davon war, dass für dich schon die Schwester geschieden ist nach einem Richterspruch eines Nichtmuslims.
Zitat:
Zitat:"Man kennt ja nur normale Scheidungen und da ist man ja erst geschieden, wenn der Richterspruch gefällt wurde. Und im Islam kenne ich eben nur die Wartezeiten vor der entgültigen Scheidung. In Deutschland laufen die Scheidungen ja nunmal anders ab, darum meinte ich. Geschieden bedeutet für mich: nach dem Urteilsspruch. Solange der Prozess noch andauert bis zu diesem, spricht man ja von: Scheidungsphase oder die Person liegt in Scheidung."
Schwester, es ist ja schön, dass du mitdiskutierst, aber wenn schon, dann bitte mit WISSEN.
Barakallahu fiki.
Salam,
... schlimm, wenn man immer die Worte im Mund umgedreht bekommt und als unwissend hingestellt wird. Auch du hast die Weisheit nicht mit Löffeln gelöffelt, Bruder.
Ich habe von Anfang an gesagt, die muslimischen Regeln sind klar, aber nach dem Richterspruch ist eine entgültige Scheidung erst dann und dann..... Es gibt hier auch vielleicht Muslime, die sich noch nicht so auskennen, oder Gäste, die noch nicht den Islam angenommen habe. Man sollte daher schon erklären, wie es im Islam ist und im Gegensatz, wie die Gesetze in Deutschland sind und wie man beides im Rahmen der Gesetze Allahs verbinden kann. Das sollte schon praxisnah erläutert werden.
Wa salam