19-06-2012, 04:07 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-06-2012, 04:09 PM von Muslima90.)
Alles Lob gebührt Allah.
Im Islaam gibt es drei Vorraussetzungen für eine gültige Ehe:
1.) Beide Seiten müssen frei sein von Eigenschaften, die eine gültige Heirat verhindern würden, wie zum Beispiel, wenn sie für einander Mahram wären (d.h. ein Verwandtschaftsverhältnis, durch welche eine Heirat für immer ausgeschlossen ist), unabhängig davon, ob es sich um eine Bluts- oder Milchverwandtschaft handelt, oder (z.B.) wenn der Mann ein Kafir (Nicht – Muslim) ist und die Frau eine Muslima, usw.
2.) Es muß ein Angebot (Idschaab) seitens des Wali oder der Person, die an seiner statt da ist, geben. Er soll zum Bräutigam einen Satz wie „Ich gebe dir die Soundso zur Frau“ sagen.
3.) Der Bräutigam oder sein Vertreter, falls jemand anstelle des Bräutigams da ist, sollte sein Annehmen/Akzeptanz (Qabul) des Angebots durch Worte wie „Ich akzeptiere“ ausdrücken.
Die Bedingungen für einen korrekt abgeschlossenen Ehevertrag sind wie folgt:
1.) Braut und Bräutigam sollen eindeutig bezeichnet werden, entweder durch ihre Namen oder sonstige Beschreibungen.
2.) Braut und Bräutigam sollen miteinander zufrieden sein, denn der Prophet sagte: „Keine ehemals verheiratete Frau (d.h. Witwe oder Geschiedene) soll verheiratet werden, bis sie nach ihren Wünschen gefragt wurde, und keine Jungfrau sollte verheiratet werden, bis ihre Zustimmung eingeholt wurde (entweder durch Worte des Einverständnisses oder Schweigen).“ Die Leute fragten: „O Gesandter Allah’s, wie erklärt sie ihre Zustimmung (falls sie sehr schüchtern ist)?“ Er antwortete: „Durch ihr Schweigen.“
3.) Der Wali soll derjenige sein, der den Vertrag in Vertretung für die Frau macht, denn Allah spricht die Wali’s bezüglich der Heirat an (was b edeutet): „Und verheiratet diejenigen unter euch, die ledig sind,...“ ( Sura An – Nuur (24) : 32 )
Der Prophet sagte: „Eine Frau, die ohne die Zustimmung ihres Wali heiratet, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig, deren Heirat ist ungültig!“
4.) Die Eheschließung muss bezeugt werden, wie der Prophet sagte: „Es gibt keine Heirat ohne Wali und zwei Zeugen.“ Es ist ebenfalls von großer Bedeutung, dass die Heirat bekannt gegeben wird, denn der Prophet sagte: „Gebt Hochzeiten bekannt.“
Scheich Muhammad Salih al - Munadschid