Assalamu Aleykum,
Ich habe einige Fragen bezüglich Diebstahl u.Ä. . In shaa Allah kann jemand diese beantworten:
1. Wenn eine Person aus dem Internet illegale Software runterlädt und dies jedoch bereut (aber keine genauen Preise/Summen kennt), reicht dann seine Reue?
2. Wenn eine Person in seiner Jahiliya-Zeit Diebstahl begeht, muss er dann (außer Reue) diesen entschädigen und was ist, wenn er nicht genaue Summen kennt?
Ich habe einige Fragen bezüglich Diebstahl u.Ä. . In shaa Allah kann jemand diese beantworten:
1. Wenn eine Person aus dem Internet illegale Software runterlädt und dies jedoch bereut (aber keine genauen Preise/Summen kennt), reicht dann seine Reue?
2. Wenn eine Person in seiner Jahiliya-Zeit Diebstahl begeht, muss er dann (außer Reue) diesen entschädigen und was ist, wenn er nicht genaue Summen kennt?