Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sie erlitt Verbrennungen und es hinterließ Narben. Muss sie es ihrem Verlobten sagen?
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Ich bin eine Frau, die 25 Jahre alt ist. Ich hatte eine Unfall gehabt, bei dem ich Verbrennungen erlitten habe und dessen Narben noch immer an meinen beiden Beinen vorhanden sind. Zur Zeit bin ich verlobt. Muss ich meinem Verlobten über diese Narben in Kenntnis setzen, bevor wir den Heiratsvertrag abwickeln? Ich würde es ihm gerne erzählen, doch ich schäme mich sehr, mit ihm zu reden.

Antwort:

Wenn die Narben von der Verbrennung groß sind und entstellen dich auf eine Weise, sodass es der Ehemann Abstoßend finden würde, so ist es erforderlich ihn davon zu erzählen, bevor der Heiratsvertrag fertig gestellt wird, denn wenn du ihm davon nichts erzählst, würde dies als Täuschung gelten. Die Grundlage in dieser Sache ist, dass jeder Schaden, was der Ehemann abstoßend finden würde und was sie daran hindern würde die Ziele der Heirat zu erreichen, nämlich Barmherzigkeit und Liebe, müssen verhindert werden und dürfen nicht geheim gehalten werden.

Diese Angelegenheit wurde bereits in der Antwort zur Frage Nummer 103411 besprochen.

Doch wenn die Narben kaum sichtbar sind oder der Ehemann würde sie nicht als abstoßend empfinden, dann musst du deinem Verlobten darüber nichts erzählen, denn dies Zählt nicht zu den Schäden, die eine Ehe beeinflusst.

In dem Fall, in dem es erforderlich ist, es dem Ehemann zu erzählen, kannst du dies über deinem Vater, oder deinem Bruder machen, so kannst du es entgehen, mit deinem Verlobten unnötig zu sprechen, da er immer noch als nicht-mahram für dich gilt, so wie jeder andere nicht-mahram.

Wir bitten Allah dir und uns zu helfen und uns recht zu leiten

Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/106193

Wa_salam_wr_wb
  


Nachrichten in diesem Thema
Sie erlitt Verbrennungen und es hinterließ Narben. Muss sie es ihrem Verlobten sagen? - von Muhammad Ibn Ismail - 12-11-2012, 10:17 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste