Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wudu
#3
Assalaamu alaikum,

1. Ja, es ist eine Bid'ah. Hier eine ausführliche Fatwa:
http://islamqa.info/en/ref/70120

Die Hadithe über das Streichen über den Nacken sind schwach, bzw. sagen manche Fiqh-Gelehrte, dass man das Streichen über den Nacken fälschlicherweise aus dem Streichen über den Kopf abgeleitet hat, weil es in einem Hadith lautet "bis zum Nacken streichen", dies weist aber nicht auf ein zusätzliches Streichen über den Nacken hin, sondern setzt die Grenze, bis zu der man die Haare auf dem Kopf befeuchten muss.

2. Hat Schwester BintAbdullah schon gespostet. Nach dem Beendigen des Wudhuu ist es Sunnah die Schahadah zu sprechen, man zeigt dabei aber nicht mit dem Finger in Richtung Himmel, wie manche denken und man sagt dies erst, wenn man das Badezimmer (indem sich WC befindet) verlassen hat, denn dort soll man Allaah nicht gedenken.

3. Mir ist kein Du'aa bekannt und ich habe auch keine Fatwa dazu gefunden, außer auf einer schiitischen Seite.

Es gibt einen Grundsatz bei den Ibaadaat: Alles ist haraam, bis es einen Beweis gibt, dass es halaal ist.

BaarakAllaahu fiki für deine Fragen :)
  


Nachrichten in diesem Thema
Wudu - von Reiner Glaube - 30-12-2012, 01:06 AM
RE: Wudu - von BintAbdullah - 30-12-2012, 01:28 AM
RE: Wudu - von Umm Shayma - 30-12-2012, 12:57 PM
RE: Wudu - von Reiner Glaube - 30-12-2012, 02:28 PM
RE: Wudu - von Umm Shayma - 30-12-2012, 02:42 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste