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Fasten
#2
Wa Alaykum Selam Rahmatullah wa barakatuh,

Frage:
Ich bin in die Vereinigten Staaten gezogen, um dort zu studieren. Ich blieb für fünf Jahre,
während denen ich weder betete noch fastete. Allah hat mich rechtgeleitet und ich wurde
rechtschaffen, alhamdulillah. Wie kann ich diese Gebete und Fastentage nachholen?

Antwort:
Wenn die Situation ist, wie du sie beschreibst, und du hast Taubah gemacht und damit
begonnen, dem Weg der Rechtleitung zu folgen, dann musst du die Gebete und die
Fastentage, die du absichtlich unterlassen hast, nicht nachholen, denn das Unterlassen des
Salah ist großer Kufr und führt zur Riddah, selbst wenn derjenige, der nicht betet, die
Verpflichtung zum Gebet nicht abstreitet. Dies gilt entsprechend der besseren Ansicht von zwei
Gelehrtenmeinungen. Wenn der Apostat wieder Muslim wird, dann ist er nicht verpflichtet, die
während seines Abfalls vom Islam verpassten Gebete und Fastentage nachzuholen, denn der
Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:

„Der Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Taubah löscht das aus, was vor ihr
war.“ (Überliefert von Imam Muslim, Buch über Iman, Kapitel: „Islam löscht alle vorherigen
Sünden“, Nr. 121. Der Wortlaut soll heißen: "Wusstest du nicht, dass der Islam das auslöscht,
was ihm vorausging, und die Hajj das auslöscht, was ihr vorausging")

Doch zukünftig musst du regelmäßig und pünktlich mit der Gemeinschaft der Muslime in der
Moschee beten und im Ramadan fasten. Es ist dir außerdem empfohlen, so viele gute Taten
wie möglich zu verrichten sowie freiwillige gottesdienstliche Handlungen wie zusätzliche
Gebete, Fasten, das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande, Spenden und weiteres, da

Allah sagt:
„Und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und Iman hat und rechtschaffen
handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (Surah Ta-Ha 20:82)?

Wir bitten Allah darum, uns und dich standhaft im Festhalten an der Wahrheit und im Befolgen
des richtigen Weges zu machen.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsurteile
Fatawa al-Lajnah al-Da`imah; Kategorie: Salah > Nachholen des Salah wegen Verschlafen oder
anderen Gründen; Band 6, Seite 45; Erste Frage der Fatwa Nr. 8569

Das Salah ist ein Akt der Anbetung, der zu bestimmten Zeiten auszuführen ist, und wer ohne
Entschuldigungsgrund einen Akt der Anbetung unterlässt, welcher an eine bestimmte Zeit
gebunden ist - wie beten und fasten - bis die Zeit dafür vorüber ist, und dann bereut, muss nicht
nachholen, was er weggelassen hatte, da dieser Akt der Anbetung durch Den Gesetzgeber an
den Anfang und das Ende dieser Zeit beschränkt wurde.

Shaykh Ibn Uthaymin, rahimahullah
Fataawa al-Shaykh Ibn Uthaymin, 1/322
  


Nachrichten in diesem Thema
Fasten - von HAYYAALALislam - 01-05-2013, 04:35 PM
RE: Fasten - von Issa Mönks - 01-05-2013, 10:17 PM
RE: Fasten - von HAYYAALALislam - 02-05-2013, 09:10 PM
RE: Fasten - von Issa Mönks - 02-05-2013, 10:15 PM
RE: Fasten - von HAYYAALALislam - 03-05-2013, 08:54 PM
RE: Fasten - von Issa Mönks - 03-05-2013, 09:28 PM

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