10-05-2008, 05:20 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2008, 05:22 PM von Sirat al-Mustaqim.)
@ Diener des Allbarmherzigen:
Jazaak Allahu khairan.
Es scheint in dieser Hinsicht unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten zu geben, aufgrund des Wortes "muhsanat" in dem Vers:
"... und ehrbare Frauen (muhsanaat) unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde ..." [5:5]
Al-Tabari sagt:
"Es gibt da einige Auseinandersetzungen (Diskussionen) unter den Gelehrten über die Interpretation der Aussage " ... und ehrbare Frauen (muhsanat) unter den Leuten, denen vor euch die Schrift (Juden und Christen) gegeben wurde ..." [5:5] - gilt dies allgemein oder nur in speziellen Fällen? Einige sagten, dass dies allgemein ist und alle keusche Frauen betrifft, weil "muhsanat" keusche Frauen bedeutet und einem Muslim erlaubt ist irgendeine Frau von den Leuten der Schrift zu heiraten, sei sie frei, eine Saklvin, aus einem Land stammt dessen Volk sich in Feindschaft mit dem Islam befindet oder aus einer Gesellschaft stammt die unter islamischer Herrschung lebt. Sie führen als Beweis für die offensichtliche Bedeutung der Aussage "... und ehrbare Frauen (muhsanat) unter den Leuten, denen vor euch die Schrift (Juden und Christen) gegeben wurde ..." an, dass mit "muhsanaat" jede keusche Frau gemeint ist, wer auch immer sie sein mag. Das ist die Meinung derer, die unter "muhsanat" in diesem Zusammenhang "keusche Frauen" verstehen.
Andere sagen, dass sich das ausschließlich auf Frauen von jüdischen und christlichen Gesellschaften bezieht die unter der Herrschaft des Islam stehen. Was die angeht, die in Regionen leben die sich in Feindschaft mit dem Islam befinden, diese dürfen von Muslimen nicht geheiratet werden." [Jami´ Al-Bayan ´an Ta´wil Ayi´l-Quran (8/165)]
Aber die stärkere Meinung scheint die zu sein, dass man auch eine Jüdin oder Christin heiraten darf, die nicht in einem islamischen Staat lebt, solange sie keusch ist wa Allahu a´lam.