26-05-2008, 04:39 PM
Du solltest deine Frage konkreter stellen, Akhi.
Wenn du Versteigerungen meinst, so sind diese erlaubt, da der Prophet es auch tat. Bei Gelegenheit werde ich den entsprechenden Hadith raussuchen.
P.s.: Ich kenne mich mit E-Bay nicht aus, daher bezog ich mich ausschliesslich auf die Versteigerung an sich.