28-05-2015, 02:07 PM
Ah ne stop. Habe gerade folgende Aussage gefunden, dass das Heben der Hände zu den Sunnan gehört.
Abuyesin hat recht.
@abuyesin
Demnach müsste mein Gebet auch noch gültig sein, auch wenn ich nur Allahu Akbar sage? Und selbst wenn ich das vegesse kein sujud as sahw machen müsste? Korrekt?
Abuyesin hat recht.
@abuyesin
Demnach müsste mein Gebet auch noch gültig sein, auch wenn ich nur Allahu Akbar sage? Und selbst wenn ich das vegesse kein sujud as sahw machen müsste? Korrekt?