19-10-2015, 09:44 PM
(19-10-2015, 07:46 PM)Iqraa schrieb: Assalamu 'alaikum.
Liebe Geschwister im Islam,
je mehr ich mich über das "fehlerfreie" Gebet informiere, desto verwirrter werde ich:
http://www.islamfatwa.de/gottesdienste-i...n-ist-bida
Das Sagen von Du'a nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, sondern eine Bid'ah. Ist damit die Sunan-Du'a gemeint? Oder welche Du'a ist damit gemeint?
Man sollte außerdem nicht die Hände zum Du'a nach den Pflichtgebeten heben. Ist das aber erlaubt, wenn ich ganz am Ende meine Wünsche äußern möchte, wenn ich Allah wa ta'la um etwas bitten möchte?
Verwirrte Grüße,
ich hoffe das ist ok.
Akhi, hier geht es um das Hände heben zusammen mit dem Dua, was als Bid´a bezeichnet wird, welches schon besprochen worden ist. Denn der Scheich sagt ja unter dem 1. Antwort :
Zitat:Bezüglich das Sagen von Du´a ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn es gibt einige Ahadith darüber.
Wallahu a´lam