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Ab wann gilt es als Schwur an Allah?
#1
<p>Wenn man Allah etwas schwört/ihm etwas verspricht, man dieses dann bricht, dann muss man es durch 3 tägiges Fasten am Stück oder durch Speisung eines Armen wieder gutmachen. So habe ich das noch in Erinnerung.</p><p><br></p><p>Was ist, wenn man Allah etwas aus Emotion verspricht? z.B. man fährt schwarz, wird erwischt und hat Schwierigkeiten die Kosten zu zahlen. Dann bittet man Allah um Hilfe und sagt sowas wie: ,,Oh Allah, ich werde nie wieder schwarz fahren!! Selbst wenn es nur eine Station ist".&nbsp;</p><p><br></p><p>Irgednwann kommt vielleicht der Zeitpunkt, in dem man sein Monatsticket Zuhause vergisst und man nun keine andere Wahl hat als schwarzufahren.&nbsp;</p><p><br></p><p>Muss man das mit 3 tägigem Fasten wiedergutmachen? Es gibt doch ein Vers, wo Allah sagt, dass er uns nicht für Versprechen belangt, die wir ausversehen gemacht haben - habe ich den Vers richtig im Kopf und was ist der bezogen?</p>
  


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Ab wann gilt es als Schwur an Allah? - von No Name - 03-12-2019, 03:25 PM

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