31-03-2012, 11:46 PM
Man muss unterscheiden, zwischen einer Scheidung, wo die Iddah (Wartezeit) abgelaufen ist und einer Scheidung, wo eine Wartezeit bevorsteht. Wenn man seine Frau scheidet (mit einem Scheidungsspruch) heisst das nicht gleich, dass man gänzlich geschieden ist, bis die Wartezeit vorbei ist.
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