10-12-2012, 01:15 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-12-2012, 01:23 PM von Abdu rRahman.)
(10-12-2012, 10:58 AM)Umm Shayma schrieb: Assalaamu alaikum,
Umm Abderrahman: die Fatwa, die ich verlinkte, habe ich bereits teilweise übersetzt, dort steht eben, dass man viele Lobpreisungen sprechen soll .
Die Fatwa über das Tarawih- und freiwillige Nachtgebet steht doch in keinem Zusammenhang mit dem Thema, ob ein neuer Muslim die Gebetstexte von einem Zettel ablesen darf, auch wenn diese Fatwa für Analphabeten gilt, der Sheikh sagt ausdrücklich, dass die Person sich trotzdem bemühen muss die Texte zu lernen (durch Hören) und solange sie diese noch nicht auswendig kann, soll sie die erwähnte Methode machen; das ist genau das, was ich Schwester Ain30 geraten habe: Lern durchs Hören (denn sie ist quasi eine Analphabetin der arabischen Sprache) und bis zu es kannst..."
Hinzu kommt noch, dass man gravierende Fehler macht und das ist zu 90% der Fall, wenn man Arabisch versucht mit deutschen Buchstaben zu schreiben. Woher weiß sie, dass das Wort الحمد und nicht الهمد heißt, wenn sie es auf Deutsch so schreibt: Al-Hamdu?
In der Fatwa über das Tarawih-Gebet geht es im Übrigen darum, dass man im freiwilligen Gebet den Mushaf halten darf (als Imam!) und im Pflichtgebet nicht, es hat nichts damit zu tun, ob man selbst Qur'aan lesen kann oder auswendig kann, um diesen zu rezitieren.
Das mag ja sein, dass Abul Hussein das gesagt hat, aber nun steht eine Fatwa von IslamQA mit einem Textbeweis gegenüber eine Aussage von AbulHussein, die wir weder schriftlich noch als Audio haben.
Also Schwester Umm Shayma ich denke du hast da etwas falsch verstanden, denn ich kann aus der Fetwa die ich über das Terawihgebet gebracht habe nicht herrauslesen, das es im Pflichtgebet verboten wäre abzulesen. Im Gegenteil, dazu gibt es andere Fetwas die das bestätigen, wenn dazu bedarf ist. Und selbst wenn dazu kein Bedarf besteht, so ist es verabscheut aber nicht verboten.
http://islamqa.info/en/ref/65924
Die Fetwa über das Terawihgebet und auch die jetztige Fetwa, steht sehr wohl im Zusammenhang mit dem Thema, da es eindeutig beweist, dass es erlaubt ist abzulesen im Gebet, sowohl das Nafile als auch das Pflichtgebet, wenn es nötig ist . Das man sich trotzdem bemühen soll, steht ja hier außer Frage, denn das sollte ja kein Dauerzustand sein, sondern soll ja dem Anfänger helfen besser die Texte zu lernen und auch durch das Gebet gleichzeitig in der Praxis umzusetzen. Durch persönliche Erfahrung mit neuen Muslimen, weiss ich, dass wenn sie die Texte jeden Tag ablesen in ihren 5maligen Gebeten sie diese auch schnell auswendig lernen.
Und natürlich sollte man sich auch die Texte anhören, damit man weiss, wie man sie ausspricht, aber auch aus persönlicher Erfahrung, wo ich mal das Gebet gelernt habe weiss ich, egal wieviel man sich auch bemüht, wird man das ح nicht so aussprechen, wie es sich gehört sondern wie ein ه meistens, bis man wirklich durch einen Lehrer oder Bekannten es beigebracht bekommt mit viel Übung. Allah s.w.t. jedoch kennt unsere Lage und Allah s.w.t. bürgt uns nicht mehr über das hinaus, was wir zu verkraften vermögen und bis es soweit ist, das man wirklich das richtige Aussprechen, die Texte ganz auswendig gelernt hat usw. sollte man sich mit dem zufriedengeben, was man kann.
Das der Gesandte s.a.w.s. dem Beduinen das Gebet in so einer leichten Form beigebracht hat, zeigt ja, das nicht unbedingt DIE FORM an sich wichtig ist, sondern erstmal die Mühe und der Wille und man sollte sich auf der anderen Seite aber trotzdem bemühen diese Form soweit es geht zu vollbringen, denn diese ist verlangt, aber nicht DER ZWECK an sich.
Dein Ratschlag an die Schwester ist ja auch an sich nicht falsch, denn sollte ihr das leichter fallen und das Gebet auf dem Spiel steht, wenn sie die Texte nichtmal ablesen kann, selbst mit lateinischen Buchstaben und die Gefahr besteht, dass sie das Gebet dann garnicht macht, dann ist das natürlich besser.
Aber sollte das Ablesen für sie kein Problem sein, selbst wenn man sich am Anfang ein wenig schwer tut, dann finde ich das besser, da man auch leicht von Schejtan dazu angetrieben werden kann, die verlangten Texte dann garnicht zu lernen, da man meint, es reicht ja auch wenn ich es so bete, oder man sich sehr viel Zeit lässt und es lange dauern würde, bis man die benötigten Texte zum Gebet gelernt hat.
Auf die genannte Art und Weise mit dem Ablesen jedoch, hat man sozusagen "2 Fliegen mit einer Klappe". Man verrichtet das Pflichtgebet und man lernt 5 mal täglich die Texte dadurch, wo man es dann in kürzester Zeit gelernt hat normal. Wenn man dann noch zusätzlich die Texte ausserhalb des Gebets hört und nochmal mitliest usw. dann wäre das wie die Sahne auf der schon leckeren Torte. Elhamdulillah.
Wellahu alem.