Insha Allah geht es euch allen gut.
Es sollte insha Allah angemerkt werden, dass berauschender Trank nicht auf einem Schlag verboten wurde. Denn zu Anfang durfte man bspw. nur nicht trunken zum Gebet erscheinen, was natürlich später zu einem absoluten Verbot wurde, wie es aus klaren Stellen aus dem Qur'an und aus der Sunnah des geliebten Propheten
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zu entnehmen ist.
Und (Wir geben euch) von den Früchten der Palmen und der Rebstöcke (zu trinken), woraus ihr euch Rauschgetränk und eine schöne Versorgung nehmt. Darin ist wahrlich ein Zeichen für Leute, die begreifen. (16:67)
Im Tafsir von Ibn Kathir (eigene Übersetzung aus dem Englischen, also Fehler nicht ausgeschlossen) finden wir folgende Erklärung:
(Und (Wir geben euch) von den Früchten der Palmen und der Rebstöcke (zu trinken), woraus ihr euch Rauschgetränk...). Dies beinhaltet, dass es zulässig war es zu trinken, bevor es verboten wurde. Es beinhaltet ebenfalls den Rauschtrank, welcher aus Datteln gewonnen wird, sowie es der selbe Fall ist bei Rauchtrank, der aus Trauben gewonnen wird. Ebenfalls verboten sind Rauchtränke, die aus Weizen, Gerste, Korn und Honig gewonnen werden, wie es im Detail in der Sunnah erklärt ist.
(...Rauschgetränk und eine schöne Versorgung...). Ibn 'Abbas sagte: "Rauchtrank ist das Produkt dieser beiden Früchte, welches verboten ist und die schöne Versorgung ist das, was von ihnen erlaubt ist." Hinsichtlich eines anderen Berichtes: "Rauschtrank ist sein Unrechtmäßiges und die schöne Versorgung sein Rechtmäßiges," bezugnehmend aud die Früchte, wenn sie getrocknet sind, wie Datteln und Rosinen oder Produkte, die von ihnen gewonnen werden, wie Sirup, Essig und Wein (von Trauben, Datteln), welche zulässig sind zu trinken, bevor sie berauschend werden (alkoholisch werden), wie es in der Sunnah ausgesagt wurde.
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Insha Allah hat dies ein wenig zum Verständnis beigetragen Akhi.