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As selamu aleikum
Die erste Säule des Gebetes ist der Takbiratul-ihram. Ist hier lediglich die Aussage oder auch die Bewegung gemeint. Wenn hier nur die Aussage gemeint ist, dann müsste das Hochheben der Hände kein verpflichtende Handlung sein, also nur ein Sunnah-Tat folglich?
Möge Allah euch belohnen. Danke schonmal im Voraus.
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24-05-2015, 09:06 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2015, 09:31 PM von SchahadaImBlut.)
wa alaikum sallam wa rahmatu Allahi wa barakatu
Akhi, merk dir inshaAllah dass wir selbst keine eigenen Schlussforderungen ziehen dürfen in dem Bereich , barak Allahu feek.
Zum Takbiratul ihram gehört, dass man die Hände hebt.
Takbiratul ihram an sich nennt man das sagen von"Allahu akbar" am Anfang des gebetes. Aber zu den Bewegungen gehört der Text und andersrum. Wenn du also in der Lage bist beides zu erfüllen musst du es tun.
Der Gelehrte Ashanqiti sagt in seinem Fiqhbuch (S.223) über das Salah, dass das Heben der Hände zum Eröffnungstakbir über Einstimmung der Gelehrten
und über 60 Sahaba überliefert worden ist, nach manchen Gelehrten sind auch mehr als 50 Hadithe über den Propheten salla Allahu 3alaihi wa sallam.
salamu Alaikum wa rahmatu Allahi wa barakatu
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Hier ist auch zum Takbiratul Ihraam eine sehr schöne Aussage:
Ibnul Qayyim rahimahullah sagte:" Schau auf die Umsetzung zur Zeit des Propheten Muhammad sallalahu alaihi wa sallam, und die Sahaba nach ihm. Sie hoben ihre Hände in den Gebeten, wenn sie den Ruko' verrichteten, und wenn sie wieder aufstanden. Und in der Zeit der Sahaba, wenn Abdallaah ibn Umar jemanden sah der nicht seine Hände im Gebet hob, so würde er auf denjenigen einen Stein werfen. (I’laam al-Muwaqqi’een, 2/376).
Dazu kann man sich diese Fatwa gerne durchlesen:
http://islamqa.info/en/1765
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Danke für eure Antworten.
Mir ging es lediglich um die rechtliche Bestimmung dieser Handlung im Gebet. Denn nicht überall, wo man seine Hände hebt, ist das eine Notwendigkeit, damit das Gebet gültig ist.
Ich habe die Antwort gefunden. Die Handlung gehört zur Säule. D.h im Umkehrschluss, wenn man dieses absichtlich auslässt, dann ist das Gebet ungültig.
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As Salam ualaykum wa rahmatullahi wa barakathu Granit
Wo genau hast du den beweis gefunden kannst du uns eventuell ein Quelle nennen.
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Salamulaikum warahmatulah.
Das Hände heben gehört nicht zu den Säulen.
Es ist eine Sunnah die man machen soll, wenn man sie auslässt aus irgendwelchen Gründen dann ist das Gebet trotzdem gültig.
Oben war die Rede davon es soweit es geht immer einzuhalten davon hängt das Gebet aber nicht ab.
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Das Ganze geht auf Sheikh Uthaimin zurück im Buch: Wenn man im Gebet vergisst.
Ich habe folgenden Vortrag gefunden, wo es heißt, dass alle HANDLUNGEN( d.h auch, dazu gehört auch das Händeheben) plus vier Aussagepunkte zu den Säulen gehören. Und die Regel besagt, dass wenn man eine Säule mit Absicht auslässt, so ist das Gebet ungültig.
https://www.youtube.com/watch?v=YfrKU-drv7s
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Ah ne stop. Habe gerade folgende Aussage gefunden, dass das Heben der Hände zu den Sunnan gehört.
Abuyesin hat recht.
@abuyesin
Demnach müsste mein Gebet auch noch gültig sein, auch wenn ich nur Allahu Akbar sage? Und selbst wenn ich das vegesse kein sujud as sahw machen müsste? Korrekt?
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Salamulaikum Scheikh ibn Uthaimien sagt bei einer Fatwa das es Sunnah ist beim Takbir Alihram, beim verbeugen und beim erheben genau wie Scheikh ibn Baz.
Das Gebet ist gültig auch ohne die Händen zu heben, aber ein Muslim sollte es tun damit er den Prophet sas. folgt und dafür auch belohnt wird. Ein Muslim sollte es nicht nur deshalb auslassen weil er es auslassen dürfte, sondern sollte jede Tat so gut wie möglich ausführen in der Hoffnung mehr Belohnung zu bekommen und in der Hoffnung das es akzeptiert wird.
Wenn unsere Taten nicht mal sicher sind, warum sollte man etwas absichtlich weglassen?
Allgemein ist es eine Sunnah das Sujudsahu bei vergessener Sunnah zu machen, sowie pflicht bei vergessenem Pflicht im Gebet.
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...d&Id=30564
http://www.binbaz.org.sa/node/15087
Allahu alem Salam