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Wa Alaikum Salam wa Rahmat Allah wa Barakatu
InshaAllah hilft dir Folgendes weiter:
Der Rechtsspruch über Freundschaften mit Frevlern
Frage:
Ist es jemandem, der den Islam praktiziert, erlaubt, sich mit einer Person zu unterhalten, die lediglich dem Namen nach Muslim ist, die Alkohol trinkt und nicht betet, und sie als Freund und Helfer zu nehmen? Wie lautet der Rechtsspruch hinsichtlich der Freundschaft mit denjenigen, die ihre Religion nicht praktizieren und die sich Allahs Befehlen direkt entgegenstellen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es gibt zwei Arten von Sünden:
1. Solche, die Kufr nach sich ziehen und eine Person aus dem Islam hinausbefördern – wir erbitten Zuflucht bei Allah davor. Derjenige, der solche Sünden begeht, ist ein Kafir und befindet sich außerhalb der Grenzen des Islam, wenn die Voraussetzungen, um ihn als Kafir zu beschreiben, vorliegen und es nichts gibt, was dagegen spricht. Dies trifft z.B. auf jemanden zu, der Allah andere beigesellt oder der überhaupt nicht betet etc.
2. Solche, durch die kein Kufr begründet wird und die eine Person nicht aus dem Islam hinausbefördern, doch ist derjenige, der sie verübt, ein Fasiq (ein rebellischer Übeltäter) und ein Gläubiger, der einen Mangel in seinem Glauben hat. Dies trifft z.B. auf Zina (unerlaubte sexuelle Beziehungen), das Trinken von Alkohol usw. zu, wenn er diese Handlungen als nicht erlaubt betrachtet. Falls er sie als erlaubt betrachtet, dann überschreitet er damit die Grenze des Islam, falls die Voraussetzungen, um ihn als Kafir zu beschreiben, vorliegen und es nichts gibt, was dagegen spricht. Der Glaube der Ahl us-Sunna wa-l-Jamaa und der Konsens der Salaf besagen, dass derjenige, der eine große Sünde begeht, die Handlung jedoch als nicht erlaubt betrachtet, nicht als Kafir angesehen wird. Für weitere Informationen siehe Antwort zu Frage Nr. 9924.
Hat man dies verstanden, so basiert der Rechtsspruch über Freundschaften auf dem oben Genannten.
Es ist nicht erlaubt, Kuffar als enge Freunde zu nehmen oder sich mit ihnen zu mischen und freundschaftliche Gefühle für sie zu hegen, unter ihnen zu leben, sie als Freunde zu nehmen oder sie zu lieben oder sie den Gläubigen vorzuziehen usw. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Du (o Muhammad) findest keine Leute, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben und denjenigen Zuneigung bezeigen, die Allah und Seinem Gesandten zuwiderhandeln, auch wenn diese ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Sippenmitglieder. Jene – in ihre Herzen hat Er den Glauben geschrieben und sie mit Geist (mit Beweisen, Licht und Rechtleitung) von Sich gestärkt. Er wird sie in Gärten (Paradies) eingehen lassen, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben. Allah hat Wohlgefallen an ihnen, und sie haben Wohlgefallen an Ihm. Jene sind Allahs Gruppierung. Sicherlich, Allahs Gruppierung, dies sind diejenigen, denen es wohl ergeht.“ [58:22]
Doch wir sind verpflichtet, sie anständig und gerecht zu behandeln und ihnen kein Unrecht zuzufügen oder Aggression ohne einen schariahrechtlichen Grund zu zeigen. Es ist erlaubt mit ihnen zum Zwecke des Kaufens, Verkaufens, Leihens etc. in Kontakt zu treten. Es wird in sahih Überlieferungen berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) eine Waffe von Safwan Ibn Umayya auslieh und dass er Lebensmittel von den Juden kaufte.
Bezüglich der Muslime, die Sünden begehen, sollten wir sie wegen des Glaubens, den sie besitzen, lieben und wegen der Sünden und unmoralischen Handlungen, die sie begehen, hassen – doch mit ihnen befreundet zu sein, steht den Worten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) entgegen: „Das Gleichnis eines guten und eines schlechten Gefährten ist das eines Parfumverkäufers und eines Arbeiters mit einem Blasebalg. Der Parfumverkäufer wird dir entweder etwas geben oder du wirst etwas von ihm kaufen oder du wirst einen angenehmen Geruch von ihm wahrnehmen, doch der Arbeiter wird entweder deine Kleider verbrennen oder du wirst einen schlechten Geruch von ihm wahrnehmen.“ (Muslim, 2628)
Falls der Muslim aber mit der Person zusammensitzt, um ihr Herz zu gewinnen, um sie zu Allah aufzurufen und um ihr den rechten Weg zu weisen, so ist dies eine tugendhafte Handlung, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und wer spricht bessere Worte als wer zu Allah ruft, rechtschaffen handelt und sagt: ‚Gewiss doch, ich gehöre zu den (Allah) Ergebenen‘?“ [41:33]
Doch dies nur unter der Bedingung, dass es keine Auswirkungen auf den Muslim selbst hat oder ihm schadet, während er das Gute sucht.
Basierend auf dem oben Stehenden, falls die Person, wegen der hier gefragt wird, nicht betet, so ist sie ein Kafir. Denn die korrekte Meinung der Gelehrten, welche die Meinung der Salaf ist, lautet, dass derjenige, der nicht betet, ein Kafir im Sinne des großen Kufr ist und er hat die Grenzen des Islam verlassen. Für weitere Informationen und Beweisführungen siehe Fragen Nr. 2182, 5208, 6035, 33007, 10094. Demgemäß ist es nicht erlaubt, mit dieser Person befreundet zu sein oder ihr nahe zu stehen, vielmehr sollte sie dazu aufgefordert werden, bei Allah zu bereuen und regelmäßig zu beten. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie aber bereuen (durch die Zurückweisung des Shirk und die Akzeptanz des Islams), das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion. …“ [9:11]
Es sollte angemerkt werden, dass die Gesellschaft mit guten Menschen etwas ist, das von unserem Herrn, erhaben sei Er, und unserem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), wie in dem oben genannten Hadith erwähnt, empfohlen wird. Und Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „O ihr, die ihr glaubt, fürchtet Allah und seid mit den Wahrhaftigen!“ [9:119]
„Halte dich (o Muhammad) geduldig zurück zusammen mit denen (d.h. mit deinen Gefährten, die ihres Herrn durch Lobpreisung, Gebete und andere rechtschaffene Taten gedenken), die ihren Herrn morgens und abends anrufen, im Begehren nach Seinem Angesicht.“ [18:28]
Und Allah weiß es am besten.
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