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Pflege der Eltern
#1
Selam alaikum,

ich habe gelesen,dass bei einem Sterbefall in der Familie ein Mann nur vom einem Mann u eine Frau nur von einer Frau gewaschen wird.

Wie schaut es bei der Pflege der Eltern aus? Wer darf die Mutter waschen?

Ich bedanke mich vorab

We salam
#2
Hat keiner ne Antwort?

Es ist recht wichtig!
#3
Wieso ist das wichtig, ist jemand am sterben oder was?
#4
Muss ich den genauen Grund nennen um eine Antwort zu erhalten?

Möchte nur erfahren ob die oben genannte Regel für die Totenwaschung auch auf andere Lebenssituationen übetragbar sind,wie zB die Pflege der Eltern, oder nicht?

Danke
#5
bismillah

Kezorm, aus deinem Profil ist ersichtlich das du Nicht-Muslim bist. Also so etwas ist für dich aber üüüüüüberhaupt nicht von Wichtigkeit.
Mein gutgemeinter Rat an dir ist das du dich wirklich damit beschäftigen sollst wie du Muslim wirst, ob es einen Gott gibt (wenn du Atheist bist) und dich davon überzeugen, oder welche Religion ist die Richtige (solltest du doch an Gott glauben und einer Religion angehören außer dem Islam) usw.....

Den wenn du als Nichtmuslim stirbst, hast du auf ewig verloren. Die Zeit ist zu kurz in diesem Leben, also nütze die Chance und vergeude keine Zeit mit solchen Fragen und forsche das was jetzt für dich PRIORITÄT hat.

Den deine Frage kommt so ähnlich wie als ob du fragst: "Die Suppe die man am Herd kocht mit Stufe 6, kann ich die auch mit Stufe 5 kochen" und dabei bist du Mitten in einem brennenden Haus....

Verstehe mich nicht falsch, ich sage das nicht weil ich was gegen dich persönlich habe, sondern weil ich das beste für dich wünsche, so wie ich es für mich wünsche....die ewige Glückseligkeit, das ewige Leben und das Genießen im Paradies.

Also, wenn du nicht an den Quran glaubst und das Muhammed s.a.v.s. ein Gesandter ist, dann sollst du dich damit beschäftigen erstmal und dieses Problem lösen.
#6
Diener des Allbarmherzigen schrieb:Kezorm, aus deinem Profil ist ersichtlich das du Nicht-Muslim bist.

bismillah

Salam

Ich glaube, er ist vor kurzem konvertiert (inschaAllah). Es wird schon seinen Grund haben, warum er fragt, akhi. Du solltest nicht mit so einer Einstellung an die Sache rangehen. Auch wenn du es nur gut damit meinst. Kheir inschaAllah.

Wa_salam_wr_wb
#7
bismillah
Salam_wr_wb


Barakallahu fike Schwester,

Ja wenn er konvertiert ist, dann sollte er sein Profil auch ändern.

Du sagst zwar ich soll nicht mit so einer Einstellung der Sache rangehen, aber aus meiner Erfahrung her, weiß ich das ich DOCH mit so einer Einstellung rangehen sollte. Das Leben ist viel zu kurz um sich mit "Nebensächlichkeiten" zu beschäftigen, wenn der Kern bei mir nicht stimmt.

Schau, man könnte dem Kezorm hier tausende von Vorschriften erklären, aber wenn er LA ILAHE ILLELLAH noch nicht verstanden hat, wird ihm das wenig nützen. Vielleicht aus weltlicher Sicht, das es sich dann mit den Regeln des Islams auskennt, aber bei ALLAH s.v.t. nützt das nichts.

Wir müssen endlich anfangen uns auf den Kern zu konzentrieren, anstatt sich mit den Zweigen zu beschäftigen. Vellahu alem.
#8
bismillah

As-Salamu 'ala man itaba'al Huda

Zitat:Muss ich den genauen Grund nennen um eine Antwort zu erhalten?

Nein, musst du incha Allah nicht.

Wir hatten schonmal ein ähnliches Thema im Forum hier: autehntischer Ablauf Sterbebegleitung bis Begräbniss gesucht

Aus der PDF-Datei habe ich folgendes entnommen:

Wer unternimmt die Waschung des Verstorbenen?
Erstens: Die am besten geeignete Person, um den Verstorbenen zu waschen und zu bestatten, ist zuerst der vom Verstorbenen Gewählte, ferner in der Vorrangordnung: der Vater, der Großvater, dann nach und nach seine väterlichen und dann mütterlichen nahen männlichen Verwandten. Es ist der Frau erlaubt, ihrenEhegatten zu waschen.
Zweitens: Die am besten geeignete Person, um eine verstorbene Frau zu waschen, ist zuerst die Mutter, dann die Großmutter, dann nach und nach die nahen weiblichen Verwandten. Es ist dem Mann erlaubt, seine Ehegattin zu waschen.
Drittens: Es ist den Frauen erlaubt, den Verstorbenen zu waschen, wenn dieser ein Knabe ist. Ebenso ist es den Männern erlaubt, die Verstorbene zu waschen, wenn es sich um ein Mädchen handelt.
Viertens: Falls eine Frau stirbt unter Männern, von denen keiner der Ehegatte ist, darf ein Fremder sie trocken waschen mit Sand und gedeckten Händen, sodass sie nicht direkt berührt wird. Ebenso darf, falls ein Mann stirbt unter Frauen, von denen keine die Ehegattin ist, eine Fremde ihn auf dieselbe Weise waschen, ohne ihn direkt
zu berühren.


Wie es bei der Waschung bei pflegebedürftigen Familienangehörigen aussieht kann ich dir nicht sagen, werd aber versuchen incha Allah was rauszusuchen.

PS: Wenn du die Shahada incha Allah gesprochen hast, dann ändere deine Religionszugehörigkeit in deinem Profil, um Missverständnisse zu vermeiden.
#9
@sheima
Nein ich bin NOCH nicht konvertiert aber versuche mir immer mehr wissen anzueignen.Hatte auch ein thema eröffnet,das ich mir im herzen nicht sicher bin.Habe mittlerweile den GEbetstext erlernt,und will das Gebet komplkett erlernen,das ich zB wie Pierre Vogel übers GEbet mein Herz dem Verstand folgt.

@Diener des Allbarmherzigen:
Ich weiß,das du es nicht böse meinst aber ehrlich gesagt verstehe ich nicht weshalb es dir so schwer fällt mir einfach eine Antwor zu geben. Schon auf die Idee gekommen,dass diese Frage nicht für mich gestellt wurde sondern für jmd anderes? Sollteste bitte immer im Hinterkopf behalten,das es sich bei meinen Fragen nicht immer um Mich handelt.

@Ansar Deen
Danke für deine Antwort und für deine Mühe.Hoffe sehr das du die Antwort findest.

Denke es ist für euch alle auch Interessant die Antwort zu wissen,oder?

NAtürlich werde ich euch unterrichten wenn ich konvertiere.
  


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