Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
ist heute ein besonderer tag?
#1
selam aleykum

ich wollte fragen ob heute ein besonderer tag ist (nacht) ..
Laut einen bruder ist es Denk3

insallah könnt ihr mir weiter helfen

selam aleykum
#2
aleykum selam meinst du mirac kandil ?

gibt hier ne kurze widerlegung von sheikh BinBaz http://www.youtube.com/watch?v=hu6-nnf0uhw

falls du das nicht meintest dann schreib bitte hin was du meinst und verzeih falls ich was falsch verstanden hab :)

selam aleykum
#3
genau mirac kandil meine ich . nacht der himmelfahrt des propheten s.a.w.s

muss man in die moschee gehen ?!
#4
selam aleykum
ich weiss nicht ob du auf den Link geklickt hast, den ich gepostet hatte, aber dieses Feiern was heute gemacht wird(Moschee oder Zuhause),
ist bei uns nicht erlaubt,da dieses ist eine "Bida(Erneuerung)" ist ,so halte dich Inshallah von dem fern :)

(bzw wer dir sagt, das dieses "gut/schön/toll oder, sonst dergleichen ist, der soll dir beweisen/zeigen das uns "dieses vom Propheten befohlen/empfohlen/ oder, er es getan hat, oder die 3 generationen nach ihm.)

falls du noch Englisch kannst http://www.islamqa.com/en/ref/60288

möge Allah dich und uns bewahren
#5
aleykum selam bruder .
Danke für die information und das video . habe es direckt meinen freund zugeschickt der es mir gesagt hat .
Damit er es auch sieht und weißt .

mäge alle dich belohnen das du mir weiter geholfen hast und dich bewahren

selam aleykum akhie
#6
Salam

Über den 27. Rajab ("Miraç Kandili")

Wir befinden uns noch im heiligen Monat Rajab und es ist weit verbreitet, dass der 27. Rajab ein besonderer Tag bzw. seine Nacht eine besondere sei und man deshalb viele 'Ibadat verrichten soll, wie das Fasten am Tag und das Beten in der Nacht. Dies hat allerdings keine Grundlage in der Religion, da die Überlieferungen dazu nicht authentisch sind:


Ibn al-Qayyim (رحمه الله) sagte: „Jeder Hadith welcher über das Fasten im Monat Rajab und das Gebet während einiger seiner Nächte berichtet ist falsch und erfunden.“ Zitat Ende von al-Manaar al-Muniif, S. 96


Scheikh ibn ´Uthaimiin ( رحمه الله) wurde über das Fasten am 27. Rajab und über das Beten in der Nacht darin befragt. Er antwortete: "Am 27. des Monat Rajab zu fasten und die Nacht im Gebet zu verbringen ist eine bid´ah (Erneuerung) und jede bid´ah ist ein Irrweg." Zitat Ende. Majmu´ Fatawaa Ibn ´Uthaimiin, 20/440.


Der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم sagte: "Wer in unserer Sache (Glaubenslehre) eine Neuerung einführt, dessen Neuerung ist zurückzuweisen." (Muslim)


Wir sollten uns davor in Acht nehmen irgendetwas Neues in die Religion einzuführen, denn wenn das Feiern von bestimmten Tagen oder die Praktizierung bestimmter Handlungen gut wäre, dann hätte der Prophet صلى الله عليه وسلم uns darüber in Kenntnis gesetzt.



Salam
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#7
Salam_wr_wb

Lasst mich diesen Thread nutzen um eine Frage beantwortet zu bekommen.
Gibt es eine Fatwa, daß man auch das gewohnte freiwillige Fasten im Rajab wie Montag und Donnerstag etc. lieber lassen soll? Oder ist nur damit gemeint, daß man in der Hoffnung auf mehr Baraka diese Taten lassen soll? Ansonsten aber dieses Sunnafasten kein Problem ist.
#8
Salam
möge Allah deinen wissensdurst belohnen!

schau mal hier rein:
http://quranundsunna.wordpress.com/2013/...n-ramadan/

Salam
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#9
Wasalam
Allah segne dich Schwester, ähnliches habe ich gerade auch im Fiqh Buch Band 4 Fasten gefunden.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
4 Gast/Gäste