10-12-2012, 10:58 AM
Assalaamu alaikum,
Umm Abderrahman: die Fatwa, die ich verlinkte, habe ich bereits teilweise übersetzt, dort steht eben, dass man viele Lobpreisungen sprechen soll .
Die Fatwa über das Tarawih- und freiwillige Nachtgebet steht doch in keinem Zusammenhang mit dem Thema, ob ein neuer Muslim die Gebetstexte von einem Zettel ablesen darf, auch wenn diese Fatwa für Analphabeten gilt, der Sheikh sagt ausdrücklich, dass die Person sich trotzdem bemühen muss die Texte zu lernen (durch Hören) und solange sie diese noch nicht auswendig kann, soll sie die erwähnte Methode machen; das ist genau das, was ich Schwester Ain30 geraten habe: Lern durchs Hören (denn sie ist quasi eine Analphabetin der arabischen Sprache) und bis zu es kannst..."
Hinzu kommt noch, dass man gravierende Fehler macht und das ist zu 90% der Fall, wenn man Arabisch versucht mit deutschen Buchstaben zu schreiben. Woher weiß sie, dass das Wort الحمد und nicht الهمد heißt, wenn sie es auf Deutsch so schreibt: Al-Hamdu?
In der Fatwa über das Tarawih-Gebet geht es im Übrigen darum, dass man im freiwilligen Gebet den Mushaf halten darf (als Imam!) und im Pflichtgebet nicht, es hat nichts damit zu tun, ob man selbst Qur'aan lesen kann oder auswendig kann, um diesen zu rezitieren.
Das mag ja sein, dass Abul Hussein das gesagt hat, aber nun steht eine Fatwa von IslamQA mit einem Textbeweis gegenüber eine Aussage von AbulHussein, die wir weder schriftlich noch als Audio haben.
Umm Abderrahman: die Fatwa, die ich verlinkte, habe ich bereits teilweise übersetzt, dort steht eben, dass man viele Lobpreisungen sprechen soll .
Die Fatwa über das Tarawih- und freiwillige Nachtgebet steht doch in keinem Zusammenhang mit dem Thema, ob ein neuer Muslim die Gebetstexte von einem Zettel ablesen darf, auch wenn diese Fatwa für Analphabeten gilt, der Sheikh sagt ausdrücklich, dass die Person sich trotzdem bemühen muss die Texte zu lernen (durch Hören) und solange sie diese noch nicht auswendig kann, soll sie die erwähnte Methode machen; das ist genau das, was ich Schwester Ain30 geraten habe: Lern durchs Hören (denn sie ist quasi eine Analphabetin der arabischen Sprache) und bis zu es kannst..."
Hinzu kommt noch, dass man gravierende Fehler macht und das ist zu 90% der Fall, wenn man Arabisch versucht mit deutschen Buchstaben zu schreiben. Woher weiß sie, dass das Wort الحمد und nicht الهمد heißt, wenn sie es auf Deutsch so schreibt: Al-Hamdu?
In der Fatwa über das Tarawih-Gebet geht es im Übrigen darum, dass man im freiwilligen Gebet den Mushaf halten darf (als Imam!) und im Pflichtgebet nicht, es hat nichts damit zu tun, ob man selbst Qur'aan lesen kann oder auswendig kann, um diesen zu rezitieren.
Das mag ja sein, dass Abul Hussein das gesagt hat, aber nun steht eine Fatwa von IslamQA mit einem Textbeweis gegenüber eine Aussage von AbulHussein, die wir weder schriftlich noch als Audio haben.