granit
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granit   27-05-2015, 11:39 PM
#4
Danke für eure Antworten.
Mir ging es lediglich um die rechtliche Bestimmung dieser Handlung im Gebet. Denn nicht überall, wo man seine Hände hebt, ist das eine Notwendigkeit, damit das Gebet gültig ist.
Ich habe die Antwort gefunden. Die Handlung gehört zur Säule. D.h im Umkehrschluss, wenn man dieses absichtlich auslässt, dann ist das Gebet ungültig.
  
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